Direkt zum Hauptbereich

Heute machen wir mal Handelsrecht (atypische stille Beteiligung)

Mandant ist Gesellschafter einer atypischen stillen Beteiligung - hier die BEMA

Die Immobilienfondsgesellschaft Bema (vormals CURA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Rostock) befindet sich wohl in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Entgegen den einst höchst optimistischen Prognosen der Bema haben sich die Mieten und Immobilienpreise nicht so entwickelt, wie es notwendig gewesen wäre, um die versprochenen Ziele zu erreichen.

Mehrere tausend Anleger wurden als atypisch stille Gesellschafter einer Unternehmensbeteiligung der BEMA. (Teilweise wurden die Einlagen durch die Ostseesparkasse Rostock finanziert.)

Die ursprünglich avisierte Liquidation wird vorerst beendet und Kündigungsmöglichkeiten der Teilhaber auf den 1.Juli 2018 verschoben.

Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Inbetriebnahme des Flughafens BER und hierdurch entstehende potentielle Wertsteigerungen abgewartet werden sollen.

Nach Verkauf von 22 Wohnungen besteht das Anlageobjekt nun aus 477 Wohnungen, 1 Hotel und 6 Gewerbeeinheiten.

Für die Mandantschaft sehe ich (mindestens) 2 Möglichkeiten:

1. Angriff ex tunc

Dabei könnte man versuchen, dann wären die Einlagen zurück zufordern. Hierbei müßten die ursprünglichen (auf den Vertragsabschluss gerichteten) Willenserklärungen angefochten werden (dies wäre u.U. wegen Täuschung oder auch Irrtums) vorstellbar.

2. Angriff ex nunc

Der BGH hat im Jahre 1995 (BGH NJW 1995, 194 f) bereits einen vergleichbaren Fall entschieden, dass (bei Vorliegen einer Mehrheitsklausel - wie dies im mir vorgelegten Vertrag der Fall ist) die Vereinbarung zur Art der Abwicklung durch Mehrheitsbeschluss erfolgen kann, wenn sich diese Klausel auch auf Vertragsänderungen selbst bezieht (BGH WM 1966, 876). Zielt aber der (anzugreifende) Mehrheitsbeschluss nicht nur auf eine Vereinbarung eines anderen Verfahrens der Abwicklung, sondern allein auf eine Verschiebung des Ausgleichsverhältnisses zwischen den Mitgliedern ab, so ist der Kernbereich der Mitgliedschaft betroffen. Dann aber bedarf es des "antizipierten oder ad hoc erklärten Einverständnisses des betroffenen Gesellschafters" ....und davon kann man im mir vorliegenden Fall gerade nicht ausgehen.

Weitere Angriffsmöglichkeiten könnten sich ergeben, falls die Einlagen finanziert worden sind (im konkreten Fall ist dies noch zu klären).

Besteht eine Rechtsschutzversicherung (RSV)?

Zwar gibt es eine sog. Risikoausschlussklausel für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Rechtes der Handelsgesellschaften. Diese greift jedoch nicht, denn eine atypische stille Gesellschaft ist keine Handelsgesellschaft (OLG Celle, ZfS 1/2005, 36).

Na mal schauen.....

Rechtsanwalt Frank Theumer

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sie haben eine Ladung von der Polizei zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, sobald ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht — häufig ausgelöst durch eine Strafanzeige. Im Ermittlungsverfahren muss dem Beschuldigten (m/w/d) Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, Zeugen sind anzuhören. Es wird be- und entlastend ermittelt — in der Praxis leider oft mit dem Schwerpunkt auf belastenden Umständen. ⚠ Das Wichtigste vorab: Bitte nicht selbst antworten. Egal wie sehr Sie den Sachverhalt richtigstellen wollen — versuchen Sie es nicht auf eigene Faust. Jede eigene Äußerung kann Ihnen schaden und erschwert die Verteidigung fast immer. Für entlastenden Vortrag ist später noch ausreichend Zeit. So läuft das Verfahren ab 1 Sie erhalten Post von der Polizei Sie bekommen einen Anhörungsbogen oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Senden Sie mir dieses Schreiben zu — ich entnehme daraus das Aktenzeichen und den zuständigen Sachbearbeiter. 2 Ich zeige Ihre Vert...

Abmahnen zum Geldverdienen ist rechtsmissbräuchlich

OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)

Was tun nach einer Kündigung? – Wichtige Schritte und Fristen für Arbeitnehmer

Leitfaden für den richtigen Umgang mit der Kündigung — Klagefristen, Abfindung und Kosten vor dem Arbeitsgericht.   Der Erhalt einer Kündigung ist für viele erst einmal Arbeitnehmer ein Schock. Unsicherheit, Ärger und viele offene Fragen bestimmen oft die ersten Stunden und Tage. Wer jetzt einen kühlen Kopf bewahrt und die richtigen Schritte einleitet, kann seine Rechte wahren — sei es auf eine Abfindung oder eine mögliche Wiedereinstellung.   ⚠ Die wichtigste Frist: Drei Wochen ab Zugang der Kündigung.   Wer die Kündigung angreifen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen . Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie es rechtlich nicht gewesen wäre.    Die wichtigsten Schritte im Überblick 1 Datum des Zugangs notieren — Briefumschlag aufheben Das Datum des Erhalts ist für alle weiteren Fristen entscheidend. Heben Sie den Briefumschlag a...