Steuer-Ulis Prozessauftakt
Nochmals zu Steuer-Uli ....(denn ich werde dieser Tage pausenlos darauf angesprochen....):
.....aber bei 18,5 Millionen € hinterzogenen Steuern kann locker von einer vier oder fünf vor der Jahreszahl bei der Straferwartung ausgegangen werden. Das ist weit jenseits des bewährungsfähigen Bereichs. Und es noch nicht mal übertrieben hart. Bei solchen Summen kann es auch deutlich länger werden. Jedenfalls hört da bei den meisten meisten Gerichten der Spaß endgültig auf......
M.E. nicht sonderlich klug finde ich zB, dass Hoeneß in seiner ersten persönlichen Erklärung auch noch auf Selbstmitleid macht. So soll er darauf hingewiesen haben, ihm drohe trotz ohnehin eingetretener rechnerischer Verluste jetzt auch noch eine Nachzahlung im zweistelligen Millionenbereich, “was meinen wirtschaftlichen Verlust aus diesen Geschäften weiter erhöhen wird.”
Offenkundig hat "Steuer-Uli" die Vorstellung, allein die Höhe seiner Zahlungen ans Finanzamt fällt so exorbitant segensreich fürs Allgemeinwohl aus, dass man die strafrechtliche Seite eher vernachlässigen kann..... Damit dürfte er sich dann aber endgültig auf einem Holzweg befinden.
Schauen wir mal.....
RA Theumer, 11. März 2014
.....aber bei 18,5 Millionen € hinterzogenen Steuern kann locker von einer vier oder fünf vor der Jahreszahl bei der Straferwartung ausgegangen werden. Das ist weit jenseits des bewährungsfähigen Bereichs. Und es noch nicht mal übertrieben hart. Bei solchen Summen kann es auch deutlich länger werden. Jedenfalls hört da bei den meisten meisten Gerichten der Spaß endgültig auf......
M.E. nicht sonderlich klug finde ich zB, dass Hoeneß in seiner ersten persönlichen Erklärung auch noch auf Selbstmitleid macht. So soll er darauf hingewiesen haben, ihm drohe trotz ohnehin eingetretener rechnerischer Verluste jetzt auch noch eine Nachzahlung im zweistelligen Millionenbereich, “was meinen wirtschaftlichen Verlust aus diesen Geschäften weiter erhöhen wird.”
Offenkundig hat "Steuer-Uli" die Vorstellung, allein die Höhe seiner Zahlungen ans Finanzamt fällt so exorbitant segensreich fürs Allgemeinwohl aus, dass man die strafrechtliche Seite eher vernachlässigen kann..... Damit dürfte er sich dann aber endgültig auf einem Holzweg befinden.
Schauen wir mal.....
RA Theumer, 11. März 2014
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