Mindestlohn - da ist er.....

Nun ist klar, dass es bei der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland kaum Ausnahmen hiervon geben wird.

Der Mindestlohn gilt dann für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme von:

Auszubildenden (sind ja keine Arbeitnehmer)
ehrenamtliche Mitarbeiter (sind keine Arbeitnehmer)
Praktikanten (sofern diese auch tatsächlich solche sind; also nicht beim Scheinpraktikum)
Personen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
Langzeitarbeitslosen (länger als ein Jahr arbeitslos) für die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnis


Auch für Saisonarbeiten gilt zunächst der Mindestlohn, hier sollen aber tariflich abweichende Regelungen bis Ende 2016 zulässig sein.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Stapelvollmacht im Autohaus und Werkstätten - Stellen Sie sich 2 Fragen

Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?