"Die Ausführungen zeugen von bemerkenswerter fachlicher Inkompetenz" darf man ebenso ungestraft sagen, wie auch "Sie machen sich doch lächerlich" (BVerfG 1 BvR 2650/05). Begründet wird dies mit der Auslegung des sog. Sachlichkeitsgebots durch das Bundesverfassungsgericht (§ 43a III BRAO)
“Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich.” Wilhelm Busch
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