"Die Ausführungen zeugen von bemerkenswerter fachlicher Inkompetenz" darf man ebenso ungestraft sagen, wie auch "Sie machen sich doch lächerlich" (BVerfG 1 BvR 2650/05). Begründet wird dies mit der Auslegung des sog. Sachlichkeitsgebots durch das Bundesverfassungsgericht (§ 43a III BRAO)
Der lateinische Ausspruch „Aliis inserviendo consumor“ bedeutet: „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Dieses Motto hab ich mir für meine Arbeit als Scheidungsanwalt auf die Fahnen geschrieben. Ich setze mich mit ganzer Kraft dafür ein, Mandantinnen und Mandanten im schwierigen Trennungs- und Scheidungsprozess zu begleiten – sachlich, lösungsorientiert und immer mit Blick auf Ihre individuelle Situation. Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit und so sollte diese auch behandelt werden. 21. Aug 2025 | fth | Zu Recht !!
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