Was man zu einem (Straf-)richter sagen darf....

"Die Ausführungen zeugen von bemerkenswerter fachlicher Inkompetenz" darf man ebenso ungestraft sagen, wie auch "Sie machen sich doch lächerlich" (BVerfG 1 BvR 2650/05). Begründet wird dies mit der Auslegung des sog. Sachlichkeitsgebots durch das Bundesverfassungsgericht (§ 43a III BRAO)

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