Scheidung online - was steckt dahinter - macht das Sinn ?

Der Haufe - Verlag setzt sich hier zutreffend mit dieser Problematik auseinander. Hier in unserer Kanzlei wird das schon seit Jahren praktiziert - Kommunikation (für alle die es wollen) per Email - kein Problem. Und wer gerne einen Fragebogen ausfüllt, der kann ihn haben. Und wer nach einem Nachlass für eine (vollkommen) einvernehmliche Scheidung fragt, der bekommt sie - und zwar nicht (nur) vom Cyber-Online- Anwalt, sondern auch vom Anwalt vor Ort.


Für den Fall einer friedlichen (sprich einvernehmlichen) Scheidung  und es keine weiteren Streitfragen zu regeln gibt, kann das Gericht auf Antrag den Streitwert der Scheidung um 20-25 % reduzieren. Das Gericht entscheidet allerdings über eine solche Reduzierung nach freiem Ermessen. Der Einzelne hat keinen Anspruch auf die Reduzierung. 


Fragen Sie danach.




RA Theumer, 08. März 2011

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