Internet soll vergesslich werden » LBR-BLOG

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reflektieren die Kollegen über einen spanischen Arzt, der eine SchönheitsOP "vergeigt" haben soll. Später stellte sich heraus, das dem wohl nicht so war. Die Zeitungsartikel von damals hätte der Kollege gern aus der Welt geschafft.

Der BGH hatte bereits 2009 seine (nun durch europäische Gerichte zu überprüfende) Ansicht dazu veröffentlicht. Danach ist das "Bereithalten von Äußerungen in Online-Archiven" erlaubt, wenn diese Äußerungen im Zeitpunkt Ihrer Veröffentlichung zulässig waren.

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