Will ein Ehepartner aus dem gemeinsamen Mietverhältnis entlassen werden und ist auch der Vermieter zu entsprechender Kooperation bereit, so trifft den anderen Ehegatten eine Mitwirkungspflicht - schließlich gilt das Gebot zu gegenseitiger Rücksichtnahme auch für getrennt lebende Ehegatten. Der Umstand, das ein Ehepartner die Ehewohnung weiterhin nutzt steht der angestrebten Entlassung aus dem Mietverhältnis nicht entgegen, da diese dem übereinstimmenden Willen der Parteien entspricht, wenn die Wohnung auf Dauer nur noch von einem Partner genutzt werden soll.
Aliis inserviendo consumor – „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Einleitung: Ihr Kompass durch die Scheidungs-Krise Wer sich in Trennung oder Scheidung befindet, fühlt sich oft unter Zeitdruck und großem emotionalen Stress. Gerade hier geraten viele in die Falle verzwickter Taktiken – „Tricks“, die den anderen benachteiligen oder das Verfahren verkomplizieren oder auch einfach nur unnötige Kosten verursachen. Deshalb ist es mein Anliegen, Ihnen mit Expertise und klaren Informationen Orientierung zu geben: Aliis inserviendo consumor (Im Dienst für Andere verzehre ich mich) – dieses Motto steht im Mittelpunkt, nicht taktisches Geplänkel (sondern dessen Abwehr). Dieser kleine Ratgeber soll auf weitere Strategien der Gegenseite bei Scheidung und Trennung zeigen und wie Sie sich davor schützen können. Die häufigsten Tricks bei der Scheidung – und wie Sie sich wehren Juristische Verfahren zur Scheidung, zur Trennung unverheirateter Paare oder zu vermögensrechtlich...
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