G AUGSBURG vom 19.07.2010, | AU 7 K 09/888 | ||
1.Wird ein Verkehrsteilnehmer angetroffen, der eine Ecstasy-Ta- blette bei sich führt, ist die automatische Anordnung einer ärztli- chen Untersuchung zur Feststellung der Fahreignung unzulässig, da die Behörde in diesem Fall eine Ermessensentscheidung zu treffen hat. 2.Erfolgt eine Hausdurchsuchung bei der betreffenden Person, in deren Verlauf der Verdacht auf regelmässigen Konsum von Betäu- bungsmitteln aufkommt, kann die Beurteilung der Gesamtumstände dazu führen, dass das Ermessen auf Null reduziert wird und zwingend eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden muss. (Aus den Gründen: ...Die Aufforderung der Beklagten, ein ärztliches Gutachten vorzu- legen, konnte auf § 14 Abs.1 S.2 FeV gestützt werden. Danach kann die Beibringung eines Gutachtens angeordnet werden, wenn der Be- troffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes besitzt. Vorliegend wurde beim Kläger nicht nur eine Ecstasy-Tablet- te gefunden, sondern auch Konsumutensilien in der Wohnung...). | |||
BA,2010 374 | |||
Aliis inserviendo consumor – „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Einleitung: Ihr Kompass durch die Scheidungs-Krise Wer sich in Trennung oder Scheidung befindet, fühlt sich oft unter Zeitdruck und großem emotionalen Stress. Gerade hier geraten viele in die Falle verzwickter Taktiken – „Tricks“, die den anderen benachteiligen oder das Verfahren verkomplizieren oder auch einfach nur unnötige Kosten verursachen. Deshalb ist es mein Anliegen, Ihnen mit Expertise und klaren Informationen Orientierung zu geben: Aliis inserviendo consumor (Im Dienst für Andere verzehre ich mich) – dieses Motto steht im Mittelpunkt, nicht taktisches Geplänkel (sondern dessen Abwehr). Dieser kleine Ratgeber soll auf weitere Strategien der Gegenseite bei Scheidung und Trennung zeigen und wie Sie sich davor schützen können. Die häufigsten Tricks bei der Scheidung – und wie Sie sich wehren Juristische Verfahren zur Scheidung, zur Trennung unverheirateter Paare oder zu vermögensrechtlich...
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