G AUGSBURG vom 19.07.2010, | AU 7 K 09/888 | ||
1.Wird ein Verkehrsteilnehmer angetroffen, der eine Ecstasy-Ta- blette bei sich führt, ist die automatische Anordnung einer ärztli- chen Untersuchung zur Feststellung der Fahreignung unzulässig, da die Behörde in diesem Fall eine Ermessensentscheidung zu treffen hat. 2.Erfolgt eine Hausdurchsuchung bei der betreffenden Person, in deren Verlauf der Verdacht auf regelmässigen Konsum von Betäu- bungsmitteln aufkommt, kann die Beurteilung der Gesamtumstände dazu führen, dass das Ermessen auf Null reduziert wird und zwingend eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden muss. (Aus den Gründen: ...Die Aufforderung der Beklagten, ein ärztliches Gutachten vorzu- legen, konnte auf § 14 Abs.1 S.2 FeV gestützt werden. Danach kann die Beibringung eines Gutachtens angeordnet werden, wenn der Be- troffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes besitzt. Vorliegend wurde beim Kläger nicht nur eine Ecstasy-Tablet- te gefunden, sondern auch Konsumutensilien in der Wohnung...). | |||
BA,2010 374 | |||
Ich setze bei meiner täglichen Arbeit KI-gestützte Technologien ein — konkret den Dienst von Libratech. Dieser Beitrag erläutert, wie das funktioniert, welche Grundsätze dabei gelten und wie Ihre Daten geschützt werden. Wofür ich KI einsetze — und wofür nicht Libratech unterstützt mich dabei, Einschätzungen sprachlich präziser und strukturierter zu formulieren sowie Schreiben schneller aufzubereiten. Die KI übernimmt dabei ausschließlich eine assistierende Funktion bei der sprachlichen und strukturellen Ausgestaltung — nicht bei der rechtlichen Beurteilung. Alle inhaltlichen Bewertungen, die rechtliche Argumentation und die Verantwortung für meine Empfehlungen liegen uneingeschränkt bei mir, auf Grundlage meiner eigenen juristischen Prüfung. Das ist kein Vorbehalt im Kleingedruckten — es ist die Grundlage meiner Arbeit. Datenschutz — was das konkret bedeutet Libratech ist speziell für Beratungs- und Rechtsdienstleistungen konzipiert und erfüllt die Anforderungen der DSGVO, ...
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