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Untersagung des Führens von Rädern bei Nichtbeibringung eines medi- zinisch - psychologischen Gutachtens nach Alkoholfahrt mit 1,96%o

VG MÜNCHEN vom 25.08.2010,
M 6B K 10/586

Führt jemand ein Fahrrad im öffentlichen Strassenverkehr mit einer
BAK von 1,96%o und wird er in der Folge zur Beibringung eines medi-
zinisch - psychologischen Gutachtens aufgefordert, kommt dem aber
nicht nach, so ist die neben dem Fahrerlaubnisentzug erfolgte Unter-
sagung fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen, zulässig und ver-
stösst auch nicht gegen das Übermassverbot. (Aus den Gründen: ...Bei
einem Fahrerlaubnisinhaber, der sich mit hoher BAK am Strassenver-
kehr beteiligt, ist in der Regel bei vernünftiger lebensnaher Ein-
schätzung die ernsthafte Besorgnis begründet, er werde in alkoholi-
siertem Zustand nicht stets die nötige Selbstkontrolle aufbringen,
vom Führen eines Kfz abzusehen. Die gleiche Besorgnis besteht erst
recht hinsichtlich des erneuten Führens erlaubnisfreier Fahrtzeuge
im alkoholisierten Zustand. Der Behörde steht grds. ein Auswahler-
messen zu, nämlich das Führen von Fahrzeugen zu untersagen, zu be-
schränken oder erforderliche Auflagen anzuordnen...).
DAR,2010 656 

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