Maximal vierwöchige Prüffrist für Versicherung vor Unfallregulierung
OLG MÜNCHEN vom 29.07.2010, | 10 W 1789/10 | ||
Maximal vierwöchige Prüffrist für Versicherung vor Unfallregulie- | |||
rung | |||
Die Prüffrist für einen Kfz-Haftpflichtversicherer vor der Regulie- rung eines Unfalls beträgt in der Regel maximal vier Wochen, kann aber angesichts der Möglichkeiten der elektronischen Schadensbear- beitung, insbesondere in einfachen Fällen, auch deutlich darunter liegen. Die ggf. vom Versicherer als erforderlich angesehene Ein- sicht in die polizeiliche Unfallakte oder die Ermittlungsakte hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Dauer der Prüfungsfrist. Die Prüffrist wird erst durch Zugang eines spezifizierten Anspruchs- schreibens in Lauf gesetzt. (Aus den Gründen: ...Dass die Haft- pflichtversicherungen über einen "grösseren Büroapparat" verfügten, der "gewisse Mindestverzögerungen zur Folge hat", ist nicht anzuer- kennen, weil es sich um ein in der Sphäre des Schuldners liegendes Problem handelt, das nicht auf den Geschädigten abgewälzt werden darf. Andernfalls hätte es ein Schuldner in der Hand, sich durch un- klare Organisationsstrukturen den Verpflichtungen zu entziehen...). | |||
DAR,2010 644 |
Kommentare
Kommentar veröffentlichen