Direkt zum Hauptbereich

Maximal vierwöchige Prüffrist für Versicherung vor Unfallregulierung

OLG MÜNCHEN vom 29.07.2010,
10 W 1789/10
Maximal vierwöchige Prüffrist für Versicherung vor Unfallregulie-
rung
Die Prüffrist für einen Kfz-Haftpflichtversicherer vor der Regulie-
rung eines Unfalls beträgt in der Regel maximal vier Wochen, kann
aber angesichts der Möglichkeiten der elektronischen Schadensbear-
beitung, insbesondere in einfachen Fällen, auch deutlich darunter
liegen. Die ggf. vom Versicherer als erforderlich angesehene Ein-
sicht in die polizeiliche Unfallakte oder die Ermittlungsakte hat
grundsätzlich keinen Einfluss auf die Dauer der Prüfungsfrist. Die
Prüffrist wird erst durch Zugang eines spezifizierten Anspruchs-
schreibens in Lauf gesetzt. (Aus den Gründen: ...Dass die Haft-
pflichtversicherungen über einen "grösseren Büroapparat" verfügten,
der "gewisse Mindestverzögerungen zur Folge hat", ist nicht anzuer-
kennen, weil es sich um ein in der Sphäre des Schuldners liegendes
Problem handelt, das nicht auf den Geschädigten abgewälzt werden
darf. Andernfalls hätte es ein Schuldner in der Hand, sich durch un-
klare Organisationsstrukturen den Verpflichtungen zu entziehen...).
DAR,2010 644 

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sie haben eine Ladung von der Polizei zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, sobald ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht — häufig ausgelöst durch eine Strafanzeige. Im Ermittlungsverfahren muss dem Beschuldigten (m/w/d) Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, Zeugen sind anzuhören. Es wird be- und entlastend ermittelt — in der Praxis leider oft mit dem Schwerpunkt auf belastenden Umständen. ⚠ Das Wichtigste vorab: Bitte nicht selbst antworten. Egal wie sehr Sie den Sachverhalt richtigstellen wollen — versuchen Sie es nicht auf eigene Faust. Jede eigene Äußerung kann Ihnen schaden und erschwert die Verteidigung fast immer. Für entlastenden Vortrag ist später noch ausreichend Zeit. So läuft das Verfahren ab 1 Sie erhalten Post von der Polizei Sie bekommen einen Anhörungsbogen oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Senden Sie mir dieses Schreiben zu — ich entnehme daraus das Aktenzeichen und den zuständigen Sachbearbeiter. 2 Ich zeige Ihre Vert...

Abmahnen zum Geldverdienen ist rechtsmissbräuchlich

OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)

Was tun nach einer Kündigung? – Wichtige Schritte und Fristen für Arbeitnehmer

Leitfaden für den richtigen Umgang mit der Kündigung — Klagefristen, Abfindung und Kosten vor dem Arbeitsgericht.   Der Erhalt einer Kündigung ist für viele erst einmal Arbeitnehmer ein Schock. Unsicherheit, Ärger und viele offene Fragen bestimmen oft die ersten Stunden und Tage. Wer jetzt einen kühlen Kopf bewahrt und die richtigen Schritte einleitet, kann seine Rechte wahren — sei es auf eine Abfindung oder eine mögliche Wiedereinstellung.   ⚠ Die wichtigste Frist: Drei Wochen ab Zugang der Kündigung.   Wer die Kündigung angreifen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen . Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie es rechtlich nicht gewesen wäre.    Die wichtigsten Schritte im Überblick 1 Datum des Zugangs notieren — Briefumschlag aufheben Das Datum des Erhalts ist für alle weiteren Fristen entscheidend. Heben Sie den Briefumschlag a...