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Bossi-Syndrom

Die gerade bei älteren Strafverteidigern verbreitete Neigung, sich in persönlich gefärbten Auseinandersetzungen mit dem Gericht zu verbeißen, wird in der Wissenschaft als sog. Bossi-Syndrom bezeichnet. Als Ursache vermutet man eine Mischung aus individuell übersteigertem Ego, beginnendem Altersstarrsinn und - vor allem - einer mit zunehmender Dauer der Berufsausübung unerträglich werdenden Frustration über die untergeordnete eigene Bedeutung für das Ergebnis eines Strafprozesses.

Dass das hoch unprofessionell ist, versteht sich eigentlich von selbst, denn natürlich drohen die hierdurch beim Gericht erzeugten Ressentiments am Ende zu Lasten des Mandanten zu gehen (ohne, wenn der Richter seine Zunge im Zaum hält, zu einer erfolgreichen Ablehnung Anlass geben zu können, und bei weitem auch nicht immer mit der Aussicht auf Korrektur in der Rechtsmittelinstanz).

Der Mandant wird natürlich trotzdem häufig beeindruckt sein, wie furchtlos sich der Anwalt für ihn mit dem Gericht anlegt. Dass das am Ende auf seine Kosten geschieht, wird er häufig nicht begreifen.


"immerlockerbleiben" auf einem Blog des Kollegen Siebers hier

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