SG Wiesbaden: Behörde darf zu hohe Auszahlungen an Hartz IV-Empfänger nicht mit späteren Leistungen verrechnen

Zu hohe Auszahlungen an einen Hartz IV-Empfänger dürfen von den Behörden nicht mit späteren Leistungen verrechnet werden. Vielmehr müssen die Überzahlungen im normalen Verwaltungsweg zurückgefordert werden. Das hat das Sozialgericht Wiesbaden in einem am 17.08.2010 veröffentlichten Urteil entschieden. Die Berufung wurde zugelassen (Az.: S 23 AS 799/08).

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Wahltäuschung durch Politiker

ALG-Sperrfrist nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages