Schnauze halten

Unter diesem Titel hat der Kollege Melchior hier noch einmal - wenn auch mir markigen Worten - darauf hingewiesen, dass gegenüber "Ermittlungspersonen aller Art" besser "Schweigen sowohl in mündlicher als auch in „schriftlicher" Form" sollte.

Ich hatte dazu hier im Blog ja auch schon einmal etwas geschrieben !

Und auch der von mir sehr geschätzte Kollege Burhoff nimmt das Thema in seinem Blog hier nochmals auf.

Und auch die Kollegin Rüber weißt hier auf eine Entscheidung des Kammergerichts hin, wonach "Schweigen elementares Wesensmerkmal eines rechtsstaatlichen Verfahrens" ist.

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