Müssen selbstständige Unternehmer bei privater und geschäftlicher Nutzung ihres PKW auch doppelt GEZ-Gebühren fürs Auto-Radio bezahlen?
Ja, aber nur dann, wenn es sich bei dem Autoradio um das einzige Radio handelt, wenn im Haushalt also kein weiteres vorhanden ist. Ist dies der Fall und wird der Pkw privat sowie geschäftlich genutzt, so nutzt man juristisch betrachtet zwei Erstgeräte, eines privat und eines geschäftlich. Für beide Nutzungen besteht dann eine Gebührenpflicht.
Soweit aber für ein Gerät im Haushalt bereits Gebühren bezahlt werden, ist das Autoradio für die private Nutzung von Gebühren befreit. Bei der Einordnung der Nutzung kommt es weder auf den Umfang der geschäftlichen Nutzung an, noch darauf, ob der Pkw zum Betriebsvermögen zählt.
Soweit aber für ein Gerät im Haushalt bereits Gebühren bezahlt werden, ist das Autoradio für die private Nutzung von Gebühren befreit. Bei der Einordnung der Nutzung kommt es weder auf den Umfang der geschäftlichen Nutzung an, noch darauf, ob der Pkw zum Betriebsvermögen zählt.
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