Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 12.08.2010 (Az.: IV A 3 - S 0338/07/10010-03) angeordnet, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung vorläufig zu berücksichtigen, wenn einem Steuerpflichtigen für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Hintergrund der Regelung ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2010 (BeckRS 2010, 51035).
OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
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