BMF-Schreiben regelt vorläufigen Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 12.08.2010 (Az.: IV A 3 - S 0338/07/10010-03) angeordnet, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung vorläufig zu berücksichtigen, wenn einem Steuerpflichtigen für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Hintergrund der Regelung ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2010 (BeckRS 2010, 51035).

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