Die Emser Depesche im eigentlichen Sinn ist das regierungsinterne Telegramm vom 13. Juli 1870, mit dem Bismarck in Berlin über die Vorgänge im Kurort Bad Ems unterrichtet wurde, wo der französische Botschafter Vincent Benedetti weitergehende Forderungen an den König Wilhelm I. von Preußen gestellt hatte, den Verzicht der Hohenzollern auf die spanische Thronfolge betreffend. Der Inhalt der Depesche diente Bismarck als Grundlage für eine Pressemitteilung, die noch am selben Tag veröffentlicht wurde. Die französischen Übersetzungen erschienen tags darauf, am französischen Nationalfeiertag. Die französische Öffentlichkeit reagierte, wie von Bismarck vorhergesehen, mit nationaler Empörung. In der Folge erklärte das Kaiserreich Frankreich kurze Zeit später dem Königreich Preußen den Krieg, der zum Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 wurde.
OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
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