Künftig sollen auch alle vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder mit ehelichen Kindern erbrechtlich gleichgestellt werden und ihre Väter als gesetzliche Erben beerben. Dies sieht nach Angaben des Bundesjustizministeriums vom 21.07.2010 ein Regierungsentwurf vor, den das Bundeskabinett am gleichen Tag beschlossen hat. Damit soll die bislang noch geltende Ausnahme von der erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder beseitigt werden, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 28.05.2010 (BeckRS 2009, 70877) festgestellt hatte, dass die erbrechtliche Benachteiligung von vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kindern gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
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