Hohe Anforderungen an Nachweis der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags
LG Coburg: Hohe Anforderungen an Nachweis der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags
Der Nachweis der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags unterliegt hohen Anforderungen. Darauf hat das Landgericht Coburg in einer aktuellen Entscheidung hingewiesen. Entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch komme es beim rechtlichen Begriff der Sittenwidrigkeit nicht auf eine Anstößigkeit im moralischen Sinne an, sondern allein auf die Frage der Hinnehmbarkeit der rechtsgeschäftlichen Gestaltung für die Rechtsordnung, befand das Gericht und verneinte im konkreten Fall eine wirtschaftliche Überforderung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, auf die sich der von der Bank verklagte Darlehensnehmer berufen hatte (Urteil vom 06.04.2010, Az.: 22 O 193/09, rechtskräftig).
Der Nachweis der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags unterliegt hohen Anforderungen. Darauf hat das Landgericht Coburg in einer aktuellen Entscheidung hingewiesen. Entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch komme es beim rechtlichen Begriff der Sittenwidrigkeit nicht auf eine Anstößigkeit im moralischen Sinne an, sondern allein auf die Frage der Hinnehmbarkeit der rechtsgeschäftlichen Gestaltung für die Rechtsordnung, befand das Gericht und verneinte im konkreten Fall eine wirtschaftliche Überforderung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, auf die sich der von der Bank verklagte Darlehensnehmer berufen hatte (Urteil vom 06.04.2010, Az.: 22 O 193/09, rechtskräftig).
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