Ab dem 01.07.2010 hat jeder Bankkunde das Recht, sein bestehendes Giro-Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Vorteil hierbei: Die Pfändungsfreien Beträge werden ohne gesonderte Gerichtsbeschlüsse ausbezahlt. Spart Zeit und Geld für alle, wie der Gesetzgeber in seinen Gesetzesbegründungen ausführt. Insbesondere verweist der Gesetzgeber auch darauf, dass dieses P-Konto für die Wirtschaft keine Zusatzkosten bedeutet (ähnlich hatte der BGH es bereits 1999 als unzulässig gesehen, im Rahmen von AGBs die Kosten für eine Kontopfändung an den Kunden weiterzugeben).
Der lateinische Ausspruch „Aliis inserviendo consumor“ bedeutet: „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Dieses Motto hab ich mir für meine Arbeit als Scheidungsanwalt auf die Fahnen geschrieben. Ich setze mich mit ganzer Kraft dafür ein, Mandantinnen und Mandanten im schwierigen Trennungs- und Scheidungsprozess zu begleiten – sachlich, lösungsorientiert und immer mit Blick auf Ihre individuelle Situation. Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit und so sollte diese auch behandelt werden. 21. Aug 2025 | fth | Zu Recht !!
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