Ab dem 01.07.2010 hat jeder Bankkunde das Recht, sein bestehendes Giro-Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Vorteil hierbei: Die Pfändungsfreien Beträge werden ohne gesonderte Gerichtsbeschlüsse ausbezahlt. Spart Zeit und Geld für alle, wie der Gesetzgeber in seinen Gesetzesbegründungen ausführt. Insbesondere verweist der Gesetzgeber auch darauf, dass dieses P-Konto für die Wirtschaft keine Zusatzkosten bedeutet (ähnlich hatte der BGH es bereits 1999 als unzulässig gesehen, im Rahmen von AGBs die Kosten für eine Kontopfändung an den Kunden weiterzugeben).
OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
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