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Verbesserung von Abi-Klausuren als Urkundenfälschung strafbar

zu AG Bonn, Urteil vom 12.03.2010

Das ist der Traum aller Schüler: Eine Lehrerin verbessert die Abiturklausuren, statt für Fehler Punkte abzuziehen. Eine Bonner Studienrätin tat dies bei den Englisch-Arbeiten des Abi-Jahrgangs 2008 - doch dann wurde die vermeintlich gute Tat für die 62-Jährige zum Alptraum. In einem Verfahren wegen schwerer Urkundenfälschung verhängte das Bonner Amtsgericht am 12.03.2010 nach ausführlicher Beweisaufnahme eine Geldauflage von 1.800 Euro.

Studienrätin wollte hohe Fehlerquote vermeiden

Die Studienrätin, seit mehr als 35 Jahren im Schuldienst, war bei der Korrektur der Arbeiten erschrocken: So viele Rechtschreibfehler wie in der Abiturklausur 2008 hatten die acht Teilnehmer ihres Englisch-Grundkurses noch nie produziert. Also hatte sich die Pädagogin darangemacht, die Fehler mit Kuli oder Füller zu korrigieren, anstatt sie rot anzustreichen. Der Zweitkorrektorin eines anderen Gymnasiums aber fielen die Manipulationen auf.

Verfahren gegen Bußgeld eingestellt

Das Gericht stellte das Verfahren gegen Zahlung der Geldauflage ein. Nach seiner Ansicht hätten die Manipulationen der Lehrerin auf die Endnote der Abi-Arbeiten keine große Auswirkung gehabt. Orthografische Fehler hätten nur einen kleinen Teil in der Gesamtbewertung der Klausur ausgemacht. Zudem habe sich die Angeklagte in einem persönlichen Ausnahmezustand befunden.
Lehrerin schämt sich im Nachhinein

Die geständige Studienrätin konnte im Prozess kaum erklären, warum sie die Arbeiten ihrer Schüler korrigierte. Der Druck beim ersten Zentralabitur in Nordrhein-Westfalen sei sehr groß gewesen. Für ihr gravierendes Fehlverhalten schäme sie sich sehr. Vor allem bei ihrer Schule entschuldigte sie sich.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 15. März 2010 (dpa).

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