14-jähriges Mädchen haftet wegen Benutzung eines Feuerzeugs in Scheune
zu OLG Brandenburg, Urteil vom 25.02.2010 - 12 U 123/09
Eine 14-Jährige haftet nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 25.02.2010 für den leichtfertigen Umgang mit Feuer. Das Mädchen hatte versucht, einen asthmakranken Spielkameraden, der unter einem Heuballen in einer Scheune eingeklemmt war, zu befreien. Dazu wollte sie die Schnüre des Heuballens mit einem Feuerzeug lösen. Die Scheune brannte ab. Das Mädchen muss der Landwirtin, die das Heu in der Scheune eingelagert hatte, das Heu ersetzen, entschied das OLG. Denn mit seinen 14 Jahren hätte es nach Ansicht der Richter auf den Gedanken kommen müssen, dass in der konkreten Situation das Abbrennen der Schnüre gefährlicher war als der Umstand, dass der asthmakranke Spielkamerad unter dem Heu lag (Az.: 12 U 123/09).
Eine 14-Jährige haftet nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 25.02.2010 für den leichtfertigen Umgang mit Feuer. Das Mädchen hatte versucht, einen asthmakranken Spielkameraden, der unter einem Heuballen in einer Scheune eingeklemmt war, zu befreien. Dazu wollte sie die Schnüre des Heuballens mit einem Feuerzeug lösen. Die Scheune brannte ab. Das Mädchen muss der Landwirtin, die das Heu in der Scheune eingelagert hatte, das Heu ersetzen, entschied das OLG. Denn mit seinen 14 Jahren hätte es nach Ansicht der Richter auf den Gedanken kommen müssen, dass in der konkreten Situation das Abbrennen der Schnüre gefährlicher war als der Umstand, dass der asthmakranke Spielkamerad unter dem Heu lag (Az.: 12 U 123/09).
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