Nichtiger Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Ein im Ehevertrag kompensationslos vereinbarter Ausschluss des
Versorgungsausgleichs ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn die
Ehefrau bei Abschluss des Vertrags schwanger ist und die Ehegatten
bewusst in Kauf nehmen, dass sie wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem
Berufsleben ausscheiden und bis auf weiteres keine eigenen
Versorgungsanrechte (abgesehen von Kindererziehungszeiten) erwerben wird.

BGH, 18.3.2009 - Az: XII ZB 94/06

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