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Mindestlohn für Gebäudereiniger tritt in Kraft

Am 10.03.2010 tritt die Zweite Mindestlohnverordnung für die Branche der Gebäudereinigung in Kraft. Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilt, haben dann rund 830.000 Arbeitnehmer, die in diesem Bereich tätig sind, wieder einen Anspruch auf einen Mindestlohn. Die Verordnung hat nach Angaben des Ministeriums eine Laufzeit bis zum 31.12.2011.
Mindestlöhne im Einzelnen

Der Lohn für Arbeitnehmer der Lohngruppe 1 in der Region West mit Berlin muss danach ab 10.03.2010 mindestens 8,40 Euro betragen; Arbeitnehmer der Lohngruppe 6 haben einen Anspruch auf mindestens 11,13 Euro. Ab 01.01.2011 gilt in dieser Region für die Lohngruppe 1 ein Mindestlohn von 8,55 Euro und für die Lohngruppe 6 von 11,50 Euro. Für die Region Ost gilt ab 10.03.2010 ein Mindestlohn von 6,83 Euro (Lohngruppe 1) beziehungsweise 8,66 Euro (Lohngruppe 6). Ab 2011 erhöht sich der Mindestlohn dort für die Lohngruppe 1 auf 7 Euro und für die Lohngruppe 6 auf 8,88 Euro. Unter die Lohngruppe 1 fallen laut Arbeitsministerium zum Beispiel Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten; unter die Lohngruppe 6 unter anderem die Glas- und Fassadenreinigung sowie die Reinigung von Verkehrs- und Außenbeleuchtungsanlagen.

Beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 9. März 2010

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