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Vermieter fordern strengere Gesetze gegen «Mietnomaden»

Vermieter wollen «Mietnomaden», die keine Miete zahlen und von Wohnung zu Wohnung ziehen, schneller auf die Straße setzen. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hat der Union und der FDP am 11.01.2010 Vorschläge für strengere Gesetze unterbreitet, mit denen Vermieter vor Gericht rascher Räumungsklagen durchsetzen können. Während die Koalition bereits im Koalitionsvertrag vereinbart hat, das Mietrecht an diesem Punkt zu verschärfen, lehnt der Deutsche Mieterbund ein schärferes Mietrecht ab, wie die Nachrichtenagentur dpa am 11.01.2010 meldet.
Mit einstweiliger Verfügung und Sperrkonto gegen «Mietnomaden»

So will Haus & Grund es Vermietern per einstweiliger Verfügung ermöglichen, ihre Wohnung künftig im Schnitt schon nach etwa neun Monaten räumen lassen zu können. Bisher dauert eine Räumungsvollstreckung rund 21 Monate. Auch soll in Streitfällen die Miete bis zu einem Urteil auf ein Sperrkonto des Gerichts eingezahlt werden. Nach Schätzung der Eigentümerschutz-Gemeinschaft gibt es bundesweit etwa 15.000 «Mietnomaden». Oft hinterlassen sie ramponierte Wohnungen, die teuer saniert werden müssen.
FDP sieht nur bei Vollstreckung Handlungsbedarf

Auch die Union und FDP haben das Problem der «Mietnomaden» erkannt und im Koalitionsvertrag eine diesbezügliche Verschärfung im Mietrecht vereinbart. Das dürfe nicht auf die lange Bank geschoben werden, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Christian Ahrendt. Viele private Vermieter seien zur Altersvorsorge auf Mieteinnahmen angewiesen. Ahrendt sieht hier Handlungsbedarf bei der Vollstreckung. Denn Räumungsbeschlüsse sind auf einen Namen ausgestellt. Heute müsse ein Gerichtsvollzieher unverrichteter Dinge wieder abziehen, wenn ein vermeintlicher Untermieter die Tür aufmache.
Deutscher Mieterbund gegen schärferes Mietrecht

Hingegen lehnt der Deutsche Mieterbund ein schärferes Mietrecht ab. «Seit Jahren hält sich die Mär eines großen «Mietnomaden»-Problems in Deutschland. Wir gehen davon aus, dass es sich um seltene Einzelfälle handelt», sagte Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz. Realistisch seien etwa 1.000 Fälle. «Das sind bei 20 Millionen Mietverhältnissen 0,05 Promille.» In diesem Zusammenhang wies der Mieterbund auf die ausreichenden Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters hin. So könne dieser fristlos kündigen, wenn Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand sind oder wenn innerhalb von zwei Zahlungsterminen mehr als eine Monatsmiete offen geblieben ist. Auch bei ständig unpünktlichen Mietzahlungen sowie bei Mietern, die den Hausfrieden stören oder die Wohnung beschädigen, sei eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, so der Mieterbund.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 12. Januar 2010 (dpa).

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