OLG Köln gibt neue Unterhaltsleitlinien für 2010 bekannt
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln haben ihre neuen Unterhaltsleitlinien (Stand 01.01.2010) bekannt gegeben. Wie das OLG am 11.01.2010 meldet, berücksichtigt die aktuelle Fassung die Folgen der Änderungen des Unterhaltsrechts 2008 und die hierauf beruhende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Familiensenate des Oberlandesgerichts Köln. Die neuen Leitlinien enthielten nunmehr auch Ausführungen zur so genannten Drittelung im Falle der Unterhaltspflicht sowohl gegenüber einem geschiedenen als auch gegenüber einem neuen Ehegatten.
Erneute Anpassung für Mitte 2010 erwartet
Allerdings müssten die Leitlinien wahrscheinlich Mitte 2010 wieder neu gefasst werden, so das Gericht. Denn für diesen Zeitpunkt wird die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen erwartet. Diese könne sich möglicherweise auf die Höhe des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen und die Bedarfssätze der Unterhaltsberechtigten auswirken.
Leitlinien binden Familienrichter nicht
Die von den Familiensenaten des OLG Köln erarbeiteten Unterhaltsleitlinien geben Anwendungshilfen zu häufig wiederkehrenden unterhaltsrechtlichen Fallgestaltungen. Sie bezwecken auch, in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk zu erzielen. Die Leitlinien binden die Familienrichter dennoch nicht.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 12. Januar 2010.
Erneute Anpassung für Mitte 2010 erwartet
Allerdings müssten die Leitlinien wahrscheinlich Mitte 2010 wieder neu gefasst werden, so das Gericht. Denn für diesen Zeitpunkt wird die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen erwartet. Diese könne sich möglicherweise auf die Höhe des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen und die Bedarfssätze der Unterhaltsberechtigten auswirken.
Leitlinien binden Familienrichter nicht
Die von den Familiensenaten des OLG Köln erarbeiteten Unterhaltsleitlinien geben Anwendungshilfen zu häufig wiederkehrenden unterhaltsrechtlichen Fallgestaltungen. Sie bezwecken auch, in praktisch bedeutsamen Unterhaltsfragen eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk zu erzielen. Die Leitlinien binden die Familienrichter dennoch nicht.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 12. Januar 2010.
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