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auch unverheiratete Pappas können die elterliche Sorge bekommen

Das Justizministerium plant neues Sorgerecht für unverheiratete Väter.

Das Sorgerecht für die Kinder unverheirateter Elternpaare in Deutschland soll bis Jahresende neu geregelt werden und die Väter besser stellen. Das sagte die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am 19.01.2010 in Interlaken beim Treffen der Justizminister der Mitgliedsländer des Europarates. Das deutsche Gesetz räume der Mutter ein Vetorecht bei der Vergabe des Sorgerechts ein. Dies habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 als Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens und das Diskriminierungsverbot bewertet (vgl. NJW 2010, 501).

Grundrechtsurteile sollen rasch umgesetzt werden

Die 47 Mitgliedsländer des Europarates wollen mit einer rascheren Umsetzung von Grundrechtsurteilen die Arbeitsüberlastung des EGMR verringern. Darauf einigten sich die Außen- und Justizminister der Staatenorganisation. «Wir haben den Grundstein gelegt, damit der Reformprozess für den Gerichtshof nun zügig vorangetrieben werden kann», sagte die Schweizer Außenministerin Micheline Calmy-Rey. Die Minister verabschiedeten ein Bündel von Reformmaßnahmen: Schwerwiegende Fälle sollen schneller bearbeitet werden. Unzulässige Beschwerden sollen rascher herausgefiltert werden, und für Wiederholungsfälle, die einen Großteil der Arbeit der Richter ausmachen, soll es künftig Piloturteile geben, die wegweisend für ähnliche Fälle sind. Initiiert wurde die Konferenz durch die Schweiz, die zurzeit im Ministerkomitee den Vorsitz hat.
Hintergrund: Beschwerdeflut vor EGMR

Die Flut von Beschwerden droht die Wirksamkeit des Gerichtshofes zunichte zu machen. 2009 waren fast 120.000 Beschwerden in Straßburg anhängig, die meisten aus Russland, der Türkei und der Ukraine. «Wenn das Leben oder die Gesundheit von Klägern bedroht ist, sollte der Gerichtshof innerhalb weniger Monate zu einer Entscheidung kommen können», sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Je nach Komplexität der Beschwerden können in Straßburg zehn Jahre bis zu einem Urteil vergehen. Wenn die Mitgliedsländer die Reform des Gerichtshofes ernsthaft vorantreiben, könnte nach Einschätzung von Juristen die Verfahrensdauer auf unter fünf Jahre reduziert werden. Wunschziel wäre allerdings eine Verfahrensdauer von zwei Jahren.
EGMR steht für jeden Bürger der Europaratsländer offen

Jeder der 800 Millionen Bürger aus den 47 Europaratsländern kann den Gerichtshof anrufen, wenn er sich in seinen Grundrechten verletzt glaubt. Allerdings muss er zuvor den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben. Ein Kläger aus Deutschland muss also bereits vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden sein, ehe er nach Straßburg ziehen kann.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 22. Februar 2010 (dpa).

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