Darf der Beschuldigte bzw. Angeklagte lügen???

Ja klar darf er das….. es sei denn……

Nur dann nicht, wenn er mit seiner Lüge eine Straftat begeht, also z.B. eine andere (konkrete) Person zu Unrecht verdächtigt (§ 164 StGB) oder eine andere Straftat vortäuscht (§ 145d StGB).

Aber ansonsten darf der Beschuldigte bzw. Angeklagte (nachdem gegen den Beschuldigten Anklage erhoben wurde, wird er Angeklagter bezeichnet) ungestraft lügen, bis sich die Balken biegen, hin und wieder macht das auch durchaus Sinn. Nicht nur in der Sache, um sich irgendwie rauszuwinden. Wenn der Angeklagte z.B. mit einer Geldstrafe rechnen muss und -wie sehr oft- die Ermittlungen zu seinem Einkommen nicht erfolgen, darf er, wenn er denn überhaupt Angaben macht, über die Höhe seines Einkommens täuschen.

Also: Als Beschuldigter bzw. Angeklagter ist das Lügen -bis auf Ausnahmen- erlaubt und hin und wieder auch durchaus sinnvoll. Da gilt im Übrigen auch für Ordnungswidrigkeiten (im Straßenverkehr und sonstwo).



Zu Recht ! www.theumer-mittag.de
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Stapelvollmacht im Autohaus und Werkstätten - Stellen Sie sich 2 Fragen

Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?