Unterhaltsleistungen für mittellose Lebensgefährtin können komplett abgesetzt werden

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Unterhaltsleistungen eines Steuerpflichtigen an seine mit ihm in einer
Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Verlobte sind ohne
Berücksichtigung der so genannten Opfergrenze als außergewöhnliche
Belastung gemäß § 33a Abs. 1 S. 2 EStG abziehbar.

BFH, 29.5.2008 - Az: III R 23/07

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