Kein Wertersatz nach Warentausch

Wer eine gelieferte Sache wegen eines Fehlers umtauscht, muss an den Verkäufer für die zwischenzeitliche Nutzung keinen Wertersatz leisten. Dies stellt eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches sicher, die nach einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums am 16.12.2008 in Kraft getreten ist. Wie das Ministerium bekannt gab, hat der deutsche Gesetzgeber damit eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt (vgl. NJW 2008, 1433).

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