Wer eine gelieferte Sache wegen eines Fehlers umtauscht, muss an den Verkäufer für die zwischenzeitliche Nutzung keinen Wertersatz leisten. Dies stellt eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches sicher, die nach einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums am 16.12.2008 in Kraft getreten ist. Wie das Ministerium bekannt gab, hat der deutsche Gesetzgeber damit eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt (vgl. NJW 2008, 1433).
Der lateinische Ausspruch „Aliis inserviendo consumor“ bedeutet: „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Dieses Motto hab ich mir für meine Arbeit als Scheidungsanwalt auf die Fahnen geschrieben. Ich setze mich mit ganzer Kraft dafür ein, Mandantinnen und Mandanten im schwierigen Trennungs- und Scheidungsprozess zu begleiten – sachlich, lösungsorientiert und immer mit Blick auf Ihre individuelle Situation. Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit und so sollte diese auch behandelt werden. 21. Aug 2025 | fth | Zu Recht !!
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