Wer eine gelieferte Sache wegen eines Fehlers umtauscht, muss an den Verkäufer für die zwischenzeitliche Nutzung keinen Wertersatz leisten. Dies stellt eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches sicher, die nach einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums am 16.12.2008 in Kraft getreten ist. Wie das Ministerium bekannt gab, hat der deutsche Gesetzgeber damit eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt (vgl. NJW 2008, 1433).
OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
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