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Bundesverkehrsministerium: Neue Fahrerlaubnis-Verordnung schiebt Führerscheintourismus Riegel vor

Ausländische EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2009 ausgestellt werden, werden künftig in Deutschland nicht mehr anerkannt, wenn ihren Inhabern zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis wegen schwerer Verkehrsdelikte entzogen wurde. Denn an diesem Tag tritt die Neuregelung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, die den bisher bestehenden Grundsatz der ausnahmslosen gegenseitigen Anerkennung der von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheine zu Gunsten einer besseren Bekämpfung des Führerscheintourismus einschränkt.
Scheinwohnsitz hilft auch nicht mehr

Fahrer mit deutschem Wohnsitz, die ihren Führerschein wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauch verloren hätten, könnten sich den Weg nach Polen, Tschechien oder in ein anderes EU-Mitgliedsland ab jetzt sparen, so Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Dort ausgestellte Fahrerlaubnisse seien für sie in der Bundesrepublik nicht mehr gültig. Auch Scheinwohnsitzen zum Erwerb eines Führerscheins schiebe die geänderte Verordnung einen Riegel vor. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums vom 17.01.2009 setzt die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zudem Art. 11 Abs. 4 der 3. der EG-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) fristgerecht um.

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