Dieser lateinische Satz bedeutet „Es soll Gerechtigkeit geschehen, und gehe die Welt darüber zugrunde“. Er wird als Wahlspruch des Kaisers Ferdinand I. (1503-1564) überliefert und charakterisiert eine Haltung, die sich Recht um jeden Preis verschaffen will.
OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
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