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Anwälte und die Crux des RVG bei Kleinmandaten

(mit frdl. Erlaubnis des Kollegen Marian Härtel)

Als Anwalt ist man, bei Annahme von Mandaten, immer wieder in einer Zwickmühle - zumindest geht es mir so. Da gibt es Menschen, die sicherlich Hilfe gebrauchen können, aber das Problem ist: Als Anwalt verdient man daran nichts. Wie gerade, als jemand wegen eines Internetgeschäftes anrief. Der Streitwert war jedoch so gering, dass ich daran wohl ca. 30 Euro hätte abrechnen können. Nur, wer soll dafür Arbeiten? Wenn ich die Sekretärin bezahle, das Porto, den Strom für den PC, um den Antwortbrief zu schreiben und vieles weitere, dann würde mir ein Gewinn verbleiben, bei dem ich ganz ehrlich sagen muss, dass ich dafür lieber früher nach Hause gehe.

Auf der andere Seite brauchen solche Menschen eigentlich auch Hilfe. Nur leider - so hart es klingt - bin ich nicht die Wohlfahrt. Ist also die Grundkonstruktion des RVG schuld, die auf der anderen Seite der Gebührenskala es ermöglicht für beispielsweise Abmahnungen sehr teure Schreiben in tausendfacher Kopie zu verschicken? Oder liege ich mit meiner Einstellung falsch, dass man sich - trotz des Status als Organ der Rechtspflege - als gewinnorientierte Kanzlei mit “Kleckermandaten” nicht beschäftigen sollte?

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