Widerruf möglich

Künftig können auch Verträge über Lieferungen von Zeitschriften u.ä., Wett- und Lotteriedienstleistungen widerrufen werden. Bislang bestand insoweit noch kein Widerrufsrecht (BGB § 312d IV Nr. 3 + 4). Die Frist für den Widerruf beträgt - abhängig von den Umständen des konkreten Falls - zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung seines Widerufsrechts in Textform (Fax und Email zulässig) erhalten hat. Bei unerlaubten Anrufen (cold calls) beträgt die Frist regelmäßig einen Monat.

"Untergeschobene" Verträge, also Verträge betreffend Leistungen, deren Kostenpflichtigkeit verschleiert wird, zB sog. Kostenfallen im Internet, können künftig ebenfalls in weiterm Umfang als bisher widerrufen werden. Bislang gab es in solchen Fällen dann kein Widerrufsrecht, wenn der mit der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen oder aber der Verbraucher dies selbst veranlasst hat.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Stapelvollmacht im Autohaus und Werkstätten - Stellen Sie sich 2 Fragen

Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?