Miete - Anerkannt ist anerkannt

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Dies gilt jedenfalls nach einem Urteil des Kammergerichts im Falle von Schönheitsreparaturen. Bittet ein Mieter mehrmals gegenüber dem Vermieter um Fristverlängerung einer Mängelbeseitigung, so sei hierin ein sogenanntes Schuldanerkenntnis zu sehen.

Der Mieter wollte sich darauf berufen, dass Renovierung sei nicht notwendig seien, obwohl er zuvor mündlich und schriftlich um Fristverlängerung hinsichtlich der Durchführung gebeten hatte.

Mieter müssen sich demnach genau überlegen, was sie gegenüber dem Vermieter schreiben und sagen.

Kammergericht Berlin, vom 01.12.2005, 8 U 249/04

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