Gesetzliche Neuregelungen im April 2009

Die Bundesregierung hat auf zahlreiche gesetzliche Neuregelungen hingewiesen, die zum April 2009 oder kurz zuvor in Kraft getreten sind. So wurde für die Umweltprämie (Abwrackprämie) bereits zum 30.03.2009 ein neues zweistufiges Reservierungsverfahren eingeführt. Weitere Neuregelungen betreffen unter anderem die Notrufnummer 112 sowie Entlastungen für den Mittelstand.


Abwrackprämie: Neuregelung für Käufer und Erben

Da die Umweltprämie sehr gut angenommen wurde, die Autokäufer aber unsicher waren, ob sie auch bei längeren Lieferzeiten noch in den Genuss der Prämie kommen, hat die Bundesregierung ein zweistufiges Reservierungsverfahren für die Umweltprämie eingeführt: Wer ein neues Auto gekauft hat, kann sich mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reservieren. Ausgezahlt wird die Prämie dann, wenn die Zulassung des neuen Pkw sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird. Auch für Erbfälle wurde jetzt eine Regelung gefunden. Nunmehr können Erben gegen Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren.


Notrufverordnung in Kraft getreten

Die Bundesregierung weist weiter darauf hin, dass seit dem 18.03.2009 die Notrufverordnung in Kraft ist. Unter anderem wurde neben der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizeinotruf genutzt wird. Ab dem 01.07.2009 könne ein Notruf über ein Mobiltelefon nur noch abgesetzt werden kann, wenn das Handy mit einer SIM-Karte ausgestattet ist, so die Regierung weiter. Damit wolle man dem Missbrauch der Notrufnummer 112 Einhalt gebieten. In Spitzenzeiten seien nach Angaben der Notrufabfragestellen über 80 Prozent aller Anrufe missbräuchlich. Eine Möglichkeit, diese Art des Notrufmissbrauchs zu verfolgen, habe häufig nicht bestanden, da aus technischen Gründen keine personenbezogenen Daten erhoben werden konnten. Mit der neuen SIM-Karten-Regelung werde sich dies ändern.


Mittelstand soll entlastet werden

Mit dem am 25.03.2009 in Kraft getretenen Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III) sollen gerade kleine und mittlere Unternehmen von bürokratischen Regulierungen entlastet werden. Das MEG III enthält der Regierung zufolge ein Bündel von 26 Maßnahmen zur Vereinfachung und Rechtsbereinigung. Es vereinfache unter anderem bestehende Informations- und Erlaubnispflichten oder schaffe sie ganz oder teilweise ab. Ein Kernstück im MEG III sei die Vereinfachung der Handwerkszählung. Ferner sehe das MEG III den Wegfall des Umsatzsteuerheftes für Reisegewerbetreibende vor. Desweiteren müssten Automatenaufsteller künftig die Erstaufstellung eines Automaten in einem Bezirk nur noch in ihrem Hauptniederlassungsbezirk anzeigen. Gestrichen worden sei auch die Pflicht zur Namensangabe an offenen Verkaufsstellen. Gewerbetreibende müssten künftig zum Beispiel in Ladengeschäften keine Schilder mit Namen und Firma mehr anbringen. Ebenfalls seien Namensangaben auf Geschäftsbriefen künftig nicht mehr Pflicht.


Einführung des Flugzeugpfandbriefes

Um den deutschen Pfandbrief weiter zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu untermauern, wurde nach Angaben der Regierung der Flugzeugpfandbrief eingeführt. Mit dem Flugzeugpfandbrief sei nun neben Hypothekenpfandbriefen, Öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen ein neues krisenfestes Produkt zugelassen. Der Neuling müsse einen hohen Sicherheitsanspruch erfüllen und sei maßgeblich den Regelungen des Schiffspfandbriefes nachgebildet. Außerdem seien mit der Gesetzesnovelle neue Möglichkeiten der Pfandbriefemissionen für kleinere Institute geschaffen worden.


Pfandpflicht für zuckerfreie Soft- und Energy-Drinks

Zum 01.04.2009 sind nur noch Einweggetränkeverpackungen mit diätetischen Getränken, die ausschließlich für Kleinkinder und Säuglinge angeboten werden, pfandfrei. Auf Einweggetränkeverpackungen beispielsweise für zuckerfreie Soft- und Energy-Drinks muss dann Pfand gezahlt werden.


Neues Gesetz für Landes- und Kommunalbeamte

Ferner gilt seit dem 01.04.2009 ein neues Gesetz für Landes- und Kommunalbeamte. Es sichert die Voraussetzungen dafür, dass diese Beamten ihren Dienstherrn wechseln können. Solche Dienstherrenwechsel können nur funktionieren, erläutert die Bundesregierung, wenn es einheitliche beamtenrechtliche Grundstrukturen in Ländern und Kommunen gibt. Dafür sorge das Beamtenstatusgesetz. Den Ländern blieben dabei Gestaltungsspielräume.


Mitarbeiterkapitalbeteiligung neu geregelt

Am 01.04.2009 trat außerdem das Gesetz zum Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Kraft. Die Neuregelung ermögliche es den Beschäftigten sich stärker an ihren Unternehmen zu beteiligen, so die Bundesregierung. Zum einen werde die Arbeitnehmer-Sparzulage für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen auf 20 Prozent (bisher 18 Prozent) angehoben. Außerdem werde die Einkommensgrenze hierbei für Ledige von 17.900 auf 20.000 Euro und für Verheiratete von 35.800 auf 40.000 Euro erhöht. Die betriebliche Mitarbeiterkapitalbeteiligung werde ebenfalls gestärkt. Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für direkte Beteiligungen an der Firma steige auf 360 Euro (bislang 135 Euro). Zusätzlich zur direkten Beteiligung seien künftig Beteiligungen auch über neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds möglich.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 2. April 2009.

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