Direkt zum Hauptbereich

Gesetzliche Neuregelungen im April 2009

Die Bundesregierung hat auf zahlreiche gesetzliche Neuregelungen hingewiesen, die zum April 2009 oder kurz zuvor in Kraft getreten sind. So wurde für die Umweltprämie (Abwrackprämie) bereits zum 30.03.2009 ein neues zweistufiges Reservierungsverfahren eingeführt. Weitere Neuregelungen betreffen unter anderem die Notrufnummer 112 sowie Entlastungen für den Mittelstand.


Abwrackprämie: Neuregelung für Käufer und Erben

Da die Umweltprämie sehr gut angenommen wurde, die Autokäufer aber unsicher waren, ob sie auch bei längeren Lieferzeiten noch in den Genuss der Prämie kommen, hat die Bundesregierung ein zweistufiges Reservierungsverfahren für die Umweltprämie eingeführt: Wer ein neues Auto gekauft hat, kann sich mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reservieren. Ausgezahlt wird die Prämie dann, wenn die Zulassung des neuen Pkw sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird. Auch für Erbfälle wurde jetzt eine Regelung gefunden. Nunmehr können Erben gegen Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren.


Notrufverordnung in Kraft getreten

Die Bundesregierung weist weiter darauf hin, dass seit dem 18.03.2009 die Notrufverordnung in Kraft ist. Unter anderem wurde neben der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizeinotruf genutzt wird. Ab dem 01.07.2009 könne ein Notruf über ein Mobiltelefon nur noch abgesetzt werden kann, wenn das Handy mit einer SIM-Karte ausgestattet ist, so die Regierung weiter. Damit wolle man dem Missbrauch der Notrufnummer 112 Einhalt gebieten. In Spitzenzeiten seien nach Angaben der Notrufabfragestellen über 80 Prozent aller Anrufe missbräuchlich. Eine Möglichkeit, diese Art des Notrufmissbrauchs zu verfolgen, habe häufig nicht bestanden, da aus technischen Gründen keine personenbezogenen Daten erhoben werden konnten. Mit der neuen SIM-Karten-Regelung werde sich dies ändern.


Mittelstand soll entlastet werden

Mit dem am 25.03.2009 in Kraft getretenen Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III) sollen gerade kleine und mittlere Unternehmen von bürokratischen Regulierungen entlastet werden. Das MEG III enthält der Regierung zufolge ein Bündel von 26 Maßnahmen zur Vereinfachung und Rechtsbereinigung. Es vereinfache unter anderem bestehende Informations- und Erlaubnispflichten oder schaffe sie ganz oder teilweise ab. Ein Kernstück im MEG III sei die Vereinfachung der Handwerkszählung. Ferner sehe das MEG III den Wegfall des Umsatzsteuerheftes für Reisegewerbetreibende vor. Desweiteren müssten Automatenaufsteller künftig die Erstaufstellung eines Automaten in einem Bezirk nur noch in ihrem Hauptniederlassungsbezirk anzeigen. Gestrichen worden sei auch die Pflicht zur Namensangabe an offenen Verkaufsstellen. Gewerbetreibende müssten künftig zum Beispiel in Ladengeschäften keine Schilder mit Namen und Firma mehr anbringen. Ebenfalls seien Namensangaben auf Geschäftsbriefen künftig nicht mehr Pflicht.


Einführung des Flugzeugpfandbriefes

Um den deutschen Pfandbrief weiter zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu untermauern, wurde nach Angaben der Regierung der Flugzeugpfandbrief eingeführt. Mit dem Flugzeugpfandbrief sei nun neben Hypothekenpfandbriefen, Öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen ein neues krisenfestes Produkt zugelassen. Der Neuling müsse einen hohen Sicherheitsanspruch erfüllen und sei maßgeblich den Regelungen des Schiffspfandbriefes nachgebildet. Außerdem seien mit der Gesetzesnovelle neue Möglichkeiten der Pfandbriefemissionen für kleinere Institute geschaffen worden.


Pfandpflicht für zuckerfreie Soft- und Energy-Drinks

Zum 01.04.2009 sind nur noch Einweggetränkeverpackungen mit diätetischen Getränken, die ausschließlich für Kleinkinder und Säuglinge angeboten werden, pfandfrei. Auf Einweggetränkeverpackungen beispielsweise für zuckerfreie Soft- und Energy-Drinks muss dann Pfand gezahlt werden.


Neues Gesetz für Landes- und Kommunalbeamte

Ferner gilt seit dem 01.04.2009 ein neues Gesetz für Landes- und Kommunalbeamte. Es sichert die Voraussetzungen dafür, dass diese Beamten ihren Dienstherrn wechseln können. Solche Dienstherrenwechsel können nur funktionieren, erläutert die Bundesregierung, wenn es einheitliche beamtenrechtliche Grundstrukturen in Ländern und Kommunen gibt. Dafür sorge das Beamtenstatusgesetz. Den Ländern blieben dabei Gestaltungsspielräume.


Mitarbeiterkapitalbeteiligung neu geregelt

Am 01.04.2009 trat außerdem das Gesetz zum Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Kraft. Die Neuregelung ermögliche es den Beschäftigten sich stärker an ihren Unternehmen zu beteiligen, so die Bundesregierung. Zum einen werde die Arbeitnehmer-Sparzulage für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen auf 20 Prozent (bisher 18 Prozent) angehoben. Außerdem werde die Einkommensgrenze hierbei für Ledige von 17.900 auf 20.000 Euro und für Verheiratete von 35.800 auf 40.000 Euro erhöht. Die betriebliche Mitarbeiterkapitalbeteiligung werde ebenfalls gestärkt. Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für direkte Beteiligungen an der Firma steige auf 360 Euro (bislang 135 Euro). Zusätzlich zur direkten Beteiligung seien künftig Beteiligungen auch über neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds möglich.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 2. April 2009.

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sie haben eine Ladung von der Polizei zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, sobald ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht — häufig ausgelöst durch eine Strafanzeige. Im Ermittlungsverfahren muss dem Beschuldigten (m/w/d) Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, Zeugen sind anzuhören. Es wird be- und entlastend ermittelt — in der Praxis leider oft mit dem Schwerpunkt auf belastenden Umständen. ⚠ Das Wichtigste vorab: Bitte nicht selbst antworten. Egal wie sehr Sie den Sachverhalt richtigstellen wollen — versuchen Sie es nicht auf eigene Faust. Jede eigene Äußerung kann Ihnen schaden und erschwert die Verteidigung fast immer. Für entlastenden Vortrag ist später noch ausreichend Zeit. So läuft das Verfahren ab 1 Sie erhalten Post von der Polizei Sie bekommen einen Anhörungsbogen oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Senden Sie mir dieses Schreiben zu — ich entnehme daraus das Aktenzeichen und den zuständigen Sachbearbeiter. 2 Ich zeige Ihre Vert...

Abmahnen zum Geldverdienen ist rechtsmissbräuchlich

OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)

Was tun nach einer Kündigung? – Wichtige Schritte und Fristen für Arbeitnehmer

Leitfaden für den richtigen Umgang mit der Kündigung — Klagefristen, Abfindung und Kosten vor dem Arbeitsgericht.   Der Erhalt einer Kündigung ist für viele erst einmal Arbeitnehmer ein Schock. Unsicherheit, Ärger und viele offene Fragen bestimmen oft die ersten Stunden und Tage. Wer jetzt einen kühlen Kopf bewahrt und die richtigen Schritte einleitet, kann seine Rechte wahren — sei es auf eine Abfindung oder eine mögliche Wiedereinstellung.   ⚠ Die wichtigste Frist: Drei Wochen ab Zugang der Kündigung.   Wer die Kündigung angreifen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen . Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie es rechtlich nicht gewesen wäre.    Die wichtigsten Schritte im Überblick 1 Datum des Zugangs notieren — Briefumschlag aufheben Das Datum des Erhalts ist für alle weiteren Fristen entscheidend. Heben Sie den Briefumschlag a...