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kein Unterhalt nach ehelicher Untreue

OLG Zweibrücken verneint Unterhaltsanspruch nach Affäre während noch intakter Ehe


Ein Ehegatte kann bei einer Scheidung sein Recht auf Unterhalt gegen den anderen Ehegatten verlieren, wenn er während der noch intakten Ehe ein Liebesverhältnis mit einer anderen Person angefangen hat. Dies sieht zumindest das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken so. Es versagte einer untreuen Ehefrau den begehrten Trennungsunterhalt, weil dessen Zahlung für den betrogenen Ex-Mann «grob unbillig» sei. Dies berichtet die Nachrichtenseite des ZDF «Heute.de» am 05.03.2009.

OLG hält Geltendmachung des Unterhaltsanspruches für widersprüchlich

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin eine Affäre mit einem anderen Mann begonnen, mit dem sie auch heute noch zusammen lebt. Zuvor war die Ehe nach den Feststellungen des Gerichts noch intakt gewesen. Deswegen sei vor allem die Frau für das Scheitern der Ehe verantwortlich. Da sie die eheliche Solidarität verletzt habe, stelle es sich als widersprüchlich dar, wenn sie jetzt Unterhalt verlange. Mit dieser Ansicht wich das OLG von der Rechtsauffassung der Vorinstanz ab. Diese hatte der «Ehebrecherin» Unterhalt zugestanden. Nach Ansicht des OLG käme ein solcher Anspruch hingegen allenfalls dann in Betracht, wenn die Klägerin sich schon vom Beklagten abgewandt hätte, bevor sie die Beziehung zu ihren neuen Partner einging.


beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 5. März 2009.

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