Trunkenheitsfahrt - Welche Promillegrenze gelten ?
Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Fahrzeugführer die ein gewerbliches Fahrzeug bewegen, sowie für Fahrer & Beifahrer mit einem Personenbeförderungsschein (Bus, Taxi)
Die 0,3 Promille können bereits bei einer Flasche Bier (0,3-0,5 l) erreicht werden. Unter bestimmten Anzeichen wie z.B. Schlangenlinie fahren, falsche Straßenseite benutzen, Rotlichtverstöße, Anfahren eines anderen Pkw beim Ein- und Ausparken, Aufblendlicht trotz Gegenverkehr, trotz Dunkelheit kein Licht eingeschaltet, keine sofortige Reaktion auf Anhaltezeichen der Polizei oder gar eine Beteiligung an einem Verkehrsunfall können selbst bei 0,3 Promille ein Fahrverbot von mind.6 Monaten ausgesprochen.
Zusätzlich wird natürlich ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro erhoben und 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen! Darüber hinaus kann auch der Führerschein entzogen oder eine Haftstrafe angeordnet werden.
Kann dem Fahrer seitens der Staatsanwaltschaft durch ein rechtsmedizinisches Gutachten nachgewiesen werden, dass sein Fahrfehler alkoholbedingt war, dann drohen ihm die gleichen Rechtsfolgen wie bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille (siehe unten). Über 0,5 Promille Unabhängig von etwaigen alkoholbedingten Fahrfehlern wird eine Alkoholfahrt mit einer BAK (Blutalkoholkonzentration) von 0,5 Promille bis zu 1,09 Promille als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot und Punkten in Flensburg geahndet.
Ab 1,1 Promille gilt der Fahrer unwiderlegbar als fahruntüchtig (= absolute Fahruntüchtigkeit) und wird mit einem Strafverfahren nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) "überzogen". Dann droht - wie eingangs bereits erwähnt - eine hohe Geldstrafe oder gar eine Haftstrafe. Der Führerschein kann für bis zu 5 Jahre eingezogen werden.
Wer mit 1,6 Promille und mehr ein Fahrzeug lenkt, hat nicht nur mit den zuvor genannten strafrechtlichen Sanktionen zu rechnen, sondern muss sich zwingend einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, bevor er seine Fahrerlaubnis wieder neu erwerben kann.
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