Kann ich meinen Urlaub einfach ins nächste Jahr mitnehmen ?


Weil dieses Jahr die Urlaubsreisen wohl kaum noch stattfinden werden, kam ein Mandant auf die Idee und fragte an, ob er nicht einfach seinen Urlaub mit in das nächste Jahr " ziehen" kann. 

Ja natürlich kann er das, aber nur wenn sein Arbeitgeber damit auch einverstanden ist. Grundsätzlich geht es dem Arbeitgeber darum, dass der Arbeitnehmer sich tatsächlich von der Arbeit erholt und außerdem hat er Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes einzuhalten.

Mit anderen Worten: erzwingen lässt sich das also nicht. Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers kann eine Verschiebung von Urlaubstagen in das nächste Kalenderjahr erfolgen. Ggf. bestehen Sie auf einer schriftlichen Bestätigung.

In diesem Zusammenhang gleich noch der Hinweis: So manche Arbeitgeber könnte wegen der Corona-Krise auf die Idee kommen, kurzfristig Betriebsferien „auszurufen“ und damit alle Arbeitnehmer zu verpflichten, Urlaubstage abzubauen. Aber auch das geht nur im gemeinsamen Einverständnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wenn also der Arbeitgeber derzeit keine Arbeit anbieten kann, kann er diese Zeiten nicht ohne weiteres auf die Urlaubstage anrechnen.

Besondere Probleme treten (auch) auf, wenn Urlaub und Kurzarbeit zusammentreffen. Natürlich ist hier u.a. die Frage ob die reguläre (also ungekürzte) Vergütung oder das Kurzarbeitergeld dann ist.



 Fth | 28. April 2020 | Zu Recht !!

 




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