Verhaltensgrundsatz Nr. 1 im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und auch danach

Es gilt der alte römische Rechtsgrundsatz: 


Nemo tenetur se ipsum accusare | nemo tenetur se ipsum prodere.

Niemand muss sich selbst belasten (anklagen) | niemand muss gegen sich selbst aussagen.


Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.


Als Mitglied des Vereins Berliner Strafverteidiger
übernehme ich bundesweit Strafverteidigungen.

Frank Theumer

Ludwigsfelde, den 17. Dez 2018




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