Müssen Eltern Ihr Kinder verraten ? Das Bundesverfassungsgericht sagt: JA


Eines Ihrer Kinder verteilte ein Rihanna-Album. Die Eltern (aus München) wurden verklagt wegen des illegalen Filesharings und wurden gemeinsam verurteilt. Dagegen richteten Sie Ihre Verfassungsbeschwerde. Gerade im engsten Familienkreis  - so die Eltern - muss man auf niemanden mit dem Finger zeigen. Wenn das Schweigen im Prozess aber die Rechte Dritter beeinträchtigt, schützt selbst die Verfassung nicht vor möglicherweise unangenehmen Konsequenzen, stellten jetzt die Verfassungsrichter klar. 


Natürlich dürfen die Eltern verschweigen, welches ihrer Kinder über ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, entschied das BVerfG. Dann sei es aber auch OK, wenn sie selbst für den Schaden gerade stehen müssen.

Wer es selbst nachlesen mag: BVerfG, Beschl. v. 18.02.2019, Az. 1 BvR 2556/17

...oder Sie fragen jemanden, der sich damit auskennt.


Zu Recht !!
Rechtsanwalt Frank Theumer
04. April 2019






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