Direkt zum Hauptbereich

Erbschaft voreilig ausgeschlagen - und nun?

Wurde eine Erbschaft wegen (vermeintlicher) Überschuldung ausgeschlagen
und stellt sich später heraus, dass der Nachlass erheblich höher ist als
angenommen, so kann der Erbe berechtigt sein, die Ausschlagungserklärung
wegen Irrtums anzufechten und das Erbe doch noch anzutreten.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich der Ausschlagende überhaupt
ernsthaft mit dem Nachlass auseinander gesetzt hat.
Im vorliegenden Fall, hatte der potenzielle Erbe aus zuverlässiger
Quelle die Information, dass sich ein "größerer Geldbetrag" auf dem
Girokonto seiner verstorbenen Mutter befinde. Da die Mutter zu Lebzeiten
dem Sohn gegenüber jedoch stets über Geldmangel geklagt hatte, nahm der
Sohn an, die Erbschaft sei "wohl eher" überschuldet. Ohne weitere
Nachprüfungen schlug er daher bereits eine Woche nach dem Erbfall das
Erbe aus. Später stellte sich heraus, dass der Nachlass ca. 129.000 EURO
betrug. Eine Anfechtung hielt das Gericht in diesem Fall nicht für
zulässig.

OLG Düsseldorf, 5.9.2008 - Az: I-3 Wx 123/08

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Allgemeiner Hinweis zur Unterstützung durch KI

Ich setze bei meiner täglichen Arbeit KI-gestützte Technologien ein — konkret den Dienst von Libratech. Dieser Beitrag erläutert, wie das funktioniert, welche Grundsätze dabei gelten und wie Ihre Daten geschützt werden. Wofür ich KI einsetze — und wofür nicht Libratech unterstützt mich dabei, Einschätzungen sprachlich präziser und strukturierter zu formulieren sowie Schreiben schneller aufzubereiten. Die KI übernimmt dabei ausschließlich eine assistierende Funktion bei der sprachlichen und strukturellen Ausgestaltung — nicht bei der rechtlichen Beurteilung. Alle inhaltlichen Bewertungen, die rechtliche Argumentation und die Verantwortung für meine Empfehlungen liegen uneingeschränkt bei mir, auf Grundlage meiner eigenen juristischen Prüfung. Das ist kein Vorbehalt im Kleingedruckten — es ist die Grundlage meiner Arbeit. Datenschutz — was das konkret bedeutet Libratech ist speziell für Beratungs- und Rechtsdienstleistungen konzipiert und erfüllt die Anforderungen der DSGVO, ...

(fiese) Tricks beim Scheitern einer Ehe

  Aliis inserviendo consumor – „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Einleitung: Ihr Kompass durch die Scheidungs-Krise Wer sich in Trennung oder Scheidung befindet, fühlt sich oft unter Zeitdruck und großem emotionalen Stress. Gerade hier geraten viele in die Falle verzwickter Taktiken – „Tricks“, die den anderen benachteiligen oder das Verfahren verkomplizieren oder auch einfach nur unnötige Kosten verursachen. Deshalb ist es mein Anliegen, Ihnen mit Expertise und klaren Informationen Orientierung zu geben: Aliis inserviendo consumor (Im Dienst für Andere verzehre ich mich) – dieses Motto steht im Mittelpunkt, nicht taktisches Geplänkel (sondern dessen Abwehr). Dieser kleine Ratgeber soll auf weitere Strategien der Gegenseite bei Scheidung und Trennung zeigen und wie Sie sich davor schützen können.   Die häufigsten Tricks bei der Scheidung – und wie Sie sich wehren Juristische Verfahren zur Scheidung, zur Trennung unverheirateter Paare oder zu vermögensrechtlich...