Besitz von Kinderpornos mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes




Der strafbare Besitz von Kinderpornographie durch Lehrer - selbst in geringer Menge - führt bei Disziplinarverfahren in aller Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung zu Fällen dieser Art fortentwickelt.

Details beim Rechtsindex hier - oder  beim Bundesverwaltungsgericht hier




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