Kann einem alkoholisiertem Fußgänger die Fahrerlaubnis entzogen werden?
Ja, einem alkoholisierten Fußgänger kann unter bestimmten Umständen die Fahrerlaubnis entzogen werden, auch wenn er nicht aktiv ein Fahrzeug geführt hat. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
- Es
gibt keine feste Promillegrenze für Fußgänger, aber stark alkoholisierte
Fußgänger können als untauglich für die Teilnahme am Straßenverkehr
eingestuft werden.
- Insbesondere
wenn es durch das Verhalten des betrunkenen Fußgängers zu einem Unfall
kommt oder er wiederholt durch die Polizei verwarnt werden muss, besteht
ein Risiko des Führerscheinentzugs.
- Die
Polizei kann argumentieren, dass die Verkehrszuverlässigkeit des
betrunkenen Fußgängers nicht mehr gegeben ist, was ihn zu einer
allgemeinen Gefahr im Straßenverkehr macht.
- In
einigen Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine
medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, um die Fahreignung
zu überprüfen
- Verweigert
die Person die Teilnahme an einer angeordneten MPU, kann dies zum Entzug
der Fahrerlaubnis führen.
- Allerdings
setzen Gerichte die Hürden für einen Führerscheinentzug bei Fußgängern
relativ hoch. In der Regel ist ein medizinisches Gutachten oder eine
vollständige MPU erforderlich, um die fehlende Fahreignung nachzuweisen.
- Es
gab Gerichtsfälle, in denen Personen mit sehr hohen Blutalkoholwerten
(z.B. 3 Promille) als Fußgänger auffällig wurden und in der Folge ihre
Fahrerlaubnis verloren.
Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell
betrachtet wird und die Entscheidung über einen Führerscheinentzug von den
spezifischen Umständen abhängt. Generell gilt: Wer als Fußgänger durch sein
Verhalten und hohen Alkoholkonsum auffällt, muss mit der Anordnung einer MPU
rechnen und kann im Extremfall die Fahrerlaubnis verlieren.
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