Kann einem alkoholisiertem Fußgänger die Fahrerlaubnis entzogen werden?

 

Ja, einem alkoholisierten Fußgänger kann unter bestimmten Umständen die Fahrerlaubnis entzogen werden, auch wenn er nicht aktiv ein Fahrzeug geführt hat. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:

  1. Es gibt keine feste Promillegrenze für Fußgänger, aber stark alkoholisierte Fußgänger können als untauglich für die Teilnahme am Straßenverkehr eingestuft werden.
  2. Insbesondere wenn es durch das Verhalten des betrunkenen Fußgängers zu einem Unfall kommt oder er wiederholt durch die Polizei verwarnt werden muss, besteht ein Risiko des Führerscheinentzugs.
  3. Die Polizei kann argumentieren, dass die Verkehrszuverlässigkeit des betrunkenen Fußgängers nicht mehr gegeben ist, was ihn zu einer allgemeinen Gefahr im Straßenverkehr macht.
  4. In einigen Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, um die Fahreignung zu überprüfen
  5. Verweigert die Person die Teilnahme an einer angeordneten MPU, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
  6. Allerdings setzen Gerichte die Hürden für einen Führerscheinentzug bei Fußgängern relativ hoch. In der Regel ist ein medizinisches Gutachten oder eine vollständige MPU erforderlich, um die fehlende Fahreignung nachzuweisen.
  7. Es gab Gerichtsfälle, in denen Personen mit sehr hohen Blutalkoholwerten (z.B. 3 Promille) als Fußgänger auffällig wurden und in der Folge ihre Fahrerlaubnis verloren.

Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell betrachtet wird und die Entscheidung über einen Führerscheinentzug von den spezifischen Umständen abhängt. Generell gilt: Wer als Fußgänger durch sein Verhalten und hohen Alkoholkonsum auffällt, muss mit der Anordnung einer MPU rechnen und kann im Extremfall die Fahrerlaubnis verlieren.



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