Steuerforderungen verjähren binnen fünf Jahren, nachdem die Steuer festgesetzt worden ist. Diese Zahlungsverjährung wird aber unterbrochen, wenn das Finanzamt gegen den Zahlungspflichtigen Vollstreckungsmaßnahmen erlässt. Der Bundesfinanzhof hat mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 21.06.2010 entschieden, dass auch eine rechtswidrige, nichtige oder rückwirkend aufgehobene Vollstreckungsmaßnahme des Finanzamts die Zahlungsverjährung unterbricht, sofern sich aus der Maßnahme die Entschlossenheit des Finanzamtes zur Durchsetzung der Steuerforderung ergibt (Az.: VII R 27/08).
Der lateinische Ausspruch „Aliis inserviendo consumor“ bedeutet: „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Dieses Motto hab ich mir für meine Arbeit als Scheidungsanwalt auf die Fahnen geschrieben. Ich setze mich mit ganzer Kraft dafür ein, Mandantinnen und Mandanten im schwierigen Trennungs- und Scheidungsprozess zu begleiten – sachlich, lösungsorientiert und immer mit Blick auf Ihre individuelle Situation. Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit und so sollte diese auch behandelt werden. 21. Aug 2025 | fth | Zu Recht !!
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