BFH: Auch rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen unterbrechen die Zahlungsverjährung

Steuerforderungen verjähren binnen fünf Jahren, nachdem die Steuer festgesetzt worden ist. Diese Zahlungsverjährung wird aber unterbrochen, wenn das Finanzamt gegen den Zahlungspflichtigen Vollstreckungsmaßnahmen erlässt. Der Bundesfinanzhof hat mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 21.06.2010 entschieden, dass auch eine rechtswidrige, nichtige oder rückwirkend aufgehobene Vollstreckungsmaßnahme des Finanzamts die Zahlungsverjährung unterbricht, sofern sich aus der Maßnahme die Entschlossenheit des Finanzamtes zur Durchsetzung der Steuerforderung ergibt (Az.: VII R 27/08).

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