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Es werden Posts vom April 26, 2009 angezeigt.

Rückwirkende Änderung einer Jugenamtsurkunde zum Unterhalt ist zu Lasten des Gläubigers möglich

. OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2009, Az. 10 UF 149/08 Eine Jugendamtsurkunde, in der Unterhalt tituliert ist, kann auch rückwirkend zu Lasten des Unterhaltsgläubigers abgeändert werden. Der Unterhaltsgläubiger ist im Hinblick auf den Entreicherungseinwand hinreichend geschützt. Wurde die Jugendamtsurkunde einseitig errichtet, kann der Unterhaltsgläubiger Abänderung der Urkunde ohne jede Bindung an die Grundlagen bei Errichtung des Titels geltend machen. BGB § 1612a; BGB § 1613 Abs. 1; ZPO § 323

AG Gummersbach: Geldstrafen im «Lustreisen»-Prozess

. zu AG Gummersbach, Urteil vom 27.04.2009 - 82 LS 55/08 Wegen gesponserter «Lustreisen» sind ein Politiker, ein Spitzenbeamter und zwei Manager vom Amtsgericht Gummersbach zu Geldstrafen von 9.000 bis 36.000 Euro verurteilt worden. Die Reisen hätten dazu gedient, die Entscheidungsträger beim Abschluss von Lieferverträgen wohlwollend zu stimmen, urteilte das Gericht am 27.04.2009 (Az.: 82 LS 55/08). Die Beschuldigten hatten in Aufsichtsräten kommunaler Firmen gesessen und sich von Energieversorgungs-Unternehmen einladen lassen. Die Ausflüge gingen nach Rom, zur «Documenta» nach Kassel und zu Gas-Förderplattformen in der Nordsee. Zum Teil reisten auch die Ehefrauen auf Kosten der Unternehmen mit. Die Angeklagten haben Revision angekündigt. Verlinkte Angaben führen Sie in unsere Volltext-Datenbank beck-online. Informieren Sie sich unter www.beck-online.de über Ihre Nutzungsmöglichkeiten. Gericht: «Lustreisen sind keine Dienstreisen» Die Angeklagten hätten sich der Vorteilsannahme (§ 333

Deutschland - ein Volk von Rasern

. ...ich muss gestehen, ich war in den letzten Wochen und Monaten auch oft zu schnell....aber nun hat die RSV gekündigt und nun ist endlich Schluss damit.... Die Zahl der Verkehrssünder in Deutschland ist so hoch wie noch nie: Zu Jahresbeginn waren im Verkehrszentralregister in Flensburg rund 8,9 Millionen Menschen aufgeführt. Im Vergleich zu 2007 stieg die Zahl um 2,7 Prozent an, wie das Kraftfahrtbundesamt (KBA) mitteilte. Die überwiegende Zahl der Verkehrssünder sind mit 78,3 Prozent Männer. die Tagesschau berichtet:

Widerruf möglich

Künftig können auch Verträge über Lieferungen von Zeitschriften u.ä., Wett- und Lotteriedienstleistungen widerrufen werden. Bislang bestand insoweit noch kein Widerrufsrecht (BGB § 312d IV Nr. 3 + 4). Die Frist für den Widerruf beträgt - abhängig von den Umständen des konkreten Falls - zwei Wochen oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung seines Widerufsrechts in Textform (Fax und Email zulässig) erhalten hat. Bei unerlaubten Anrufen (cold calls) beträgt die Frist regelmäßig einen Monat. "Untergeschobene" Verträge, also Verträge betreffend Leistungen, deren Kostenpflichtigkeit verschleiert wird, zB sog. Kostenfallen im Internet, können künftig ebenfalls in weiterm Umfang als bisher widerrufen werden. Bislang gab es in solchen Fällen dann kein Widerrufsrecht, wenn der mit der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen oder aber der Verbraucher dies selbst veranlasst hat.

SV Siethen (meine Freizeitbeschäftigung)

....der Sieg vom Wochenende.....

Miete - Anerkannt ist anerkannt

. Dies gilt jedenfalls nach einem Urteil des Kammergerichts im Falle von Schönheitsreparaturen. Bittet ein Mieter mehrmals gegenüber dem Vermieter um Fristverlängerung einer Mängelbeseitigung, so sei hierin ein sogenanntes Schuldanerkenntnis zu sehen. Der Mieter wollte sich darauf berufen, dass Renovierung sei nicht notwendig seien, obwohl er zuvor mündlich und schriftlich um Fristverlängerung hinsichtlich der Durchführung gebeten hatte. Mieter müssen sich demnach genau überlegen, was sie gegenüber dem Vermieter schreiben und sagen. Kammergericht Berlin, vom 01.12.2005, 8 U 249/04

Bundestag beschließt Reform des Kontopfändungsschutzes

Berlin, 23. April 2009 Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages (985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen). Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Künftig genießen damit auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. "Mit dem P-Konto entbürokratisieren wir das Verfahren zum Pfändungsschutz und gestalten es deutlich einfacher. Künftig kann jeder Inhaber eines Girokontos automatisch Pfändungsschutz erhalten. Damit vermeiden wir, dass das Konto wegen der bestehenden Pfändung

Bahn frei für mehr Verbraucherschutz

24.04.09 Der Deutsche Bundestag hat heute den von Bundesjustizministerin Zypries vorgelegten Entwurf der Bundesregierung für ein Fahrgastrechtegesetz verabschiedet. Künftig erhalten Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen mehr Rechte. Das Gesetz beruht auf einer EG-Verordnung, die ab dem 3. Dezember 2009 europaweit gelten wird. Das neue Fahrgastrechtegesetz verbessert die Rechte der Bahnreisenden in Deutschland bereits zur Sommerreisesaison 2009 und erweitert sie darüber hinaus gegenüber dem europäischen Recht. "Es ist gut, dass den Bahnreisenden in Deutschland schon bald mehr Rechte bei Verspätungen und Zugausfällen zustehen. Die neuen Regelungen sollen bereits zur Sommerreisesaison gelten. Wir wollten nicht auf das Inkrafttreten der EG-Verordnung im Dezember 2009 warten," sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Jährlich sind Millionen von Fahrgästen in Deutschland von Verspätungen betroffen. Sie haben künftig bei größeren Vers