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Es werden Posts vom März 29, 2009 angezeigt.

Erbschaft voreilig ausgeschlagen - und nun?

Wurde eine Erbschaft wegen (vermeintlicher) Überschuldung ausgeschlagen und stellt sich später heraus, dass der Nachlass erheblich höher ist als angenommen, so kann der Erbe berechtigt sein, die Ausschlagungserklärung wegen Irrtums anzufechten und das Erbe doch noch anzutreten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich der Ausschlagende überhaupt ernsthaft mit dem Nachlass auseinander gesetzt hat. Im vorliegenden Fall, hatte der potenzielle Erbe aus zuverlässiger Quelle die Information, dass sich ein "größerer Geldbetrag" auf dem Girokonto seiner verstorbenen Mutter befinde. Da die Mutter zu Lebzeiten dem Sohn gegenüber jedoch stets über Geldmangel geklagt hatte, nahm der Sohn an, die Erbschaft sei "wohl eher" überschuldet. Ohne weitere Nachprüfungen schlug er daher bereits eine Woche nach dem Erbfall das Erbe aus. Später stellte sich heraus, dass der Nachlass ca. 129.000 EURO betrug. Eine Anfechtung hielt das Gericht in diesem Fall nicht für zulässig. OLG Düssel

LG Mannheim: Anwalt muss vor Gericht keinen Schlips tragen

Rechtsanwälte müssen nicht grundsätzlich einen Schlips tragen, wenn sie ihren Mandanten vor Gericht verteidigen. Im Streit um den Rausschmiss eines Juristen ohne Schlips aus einem Prozess hat das Landgericht Mannheim zugunsten des Anwalts entschieden. Das Amtsgericht habe den Mann zu Unrecht zurückgewiesen, nachdem dieser ohne Langbinder vor dem Richter erschienen sei, entschied das LG am 27.01.2009. Der Anwalt war Ende Oktober 2008 aus einer Hauptverhandlung ausgeschlossen worden, in der er einen Nebenkläger vertreten sollte. Anmerkung zu LG Mannheim Beschluss 4 Qs 52/08 v. 27.01.2009 Werner Leitner , NJW 2009, 1096-1097 , Volltext-ID: 3R50868 Das LG Mannheim hat mit Beschluss vom 27.01.2009 (4 Qs 52/08 - NJW 2009, 1094) die Zurückweisung eines Nebenklägervertreters wegen fehlender Krawatte am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz scheitern lassen. Der Verfasser begrüßt das Augenmaß der Entscheidung und spricht sich allein für den Robenzwang aus, nicht zuletzt, weil Anwältinnen nicht betrof

Gesetzliche Neuregelungen im April 2009

Die Bundesregierung hat auf zahlreiche gesetzliche Neuregelungen hingewiesen, die zum April 2009 oder kurz zuvor in Kraft getreten sind. So wurde für die Umweltprämie (Abwrackprämie) bereits zum 30.03.2009 ein neues zweistufiges Reservierungsverfahren eingeführt. Weitere Neuregelungen betreffen unter anderem die Notrufnummer 112 sowie Entlastungen für den Mittelstand. Abwrackprämie: Neuregelung für Käufer und Erben Da die Umweltprämie sehr gut angenommen wurde, die Autokäufer aber unsicher waren, ob sie auch bei längeren Lieferzeiten noch in den Genuss der Prämie kommen, hat die Bundesregierung ein zweistufiges Reservierungsverfahren für die Umweltprämie eingeführt: Wer ein neues Auto gekauft hat, kann sich mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reservieren. Ausgezahlt wird die Prämie dann, wenn die Zulassung des neuen Pkw sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird. A

dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen....

. Wow - was für eine Aussage....sie stammt von einem Staatsanwalt aus Augsburg....... nachzulesen hier

zum Thema Taschenkontrolle im Supermarkt....

Hat mich doch ein Mandant gefragt, ob er sich das bieten lassen müsse: Natürlich nicht. Es gibt keinen durchsetzbaren Anspruch auf eine solche Taschenkontrolle. Dies sah jedenfalls der BGH (VIII ZR 221/95) mal so. Also - nicht immer alles gefallen lassen !

Weniger Werbeanrufe und mehr Verbraucherschutz

Bundestag beschließt Gesetz in 2. und 3. Lesung Verbraucherinnen und Verbraucher werden künftig wirksamer vor einer Störung ihrer Privatsphäre durch unerlaubte Telefonwerbung geschützt. "Heute ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem Land - wir schaffen neues Recht, das sie besser vor unseriösen Geschäftspraktiken schützt. Bei einem untergeschobenen Tarif- oder Anbieterwechsel merkt der Kunde vielleicht erst Wochen später, dass der neue Telefontarif oder der neue Anbieter von Strom, Gas oder Wasser viel teurer ist, der alte Vertrag aber gekündigt wurde. Künftig muss der alte Tarif oder Vertrag schriftlich gekündigt werden. So merkt man, woran man ist", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Zudem führen wir zusätzliche Widerrufsrechte ein und schaffen damit punktgenau dort Abhilfe, wo in der Praxis Probleme auftraten: zum einen bei Wett- und Lotteriedienstleistungen sowie Zeitungs- bzw. Zeitschriftenverträgen, zum anderen bei Dienstl