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Überwachung von Mitarbeitern - Kontrollmaßnahmen im Unternehmen
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Dies und das ...: Sie blockieren meine Garage ....
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Wer die Kindesmutter zu diskreditieren versucht, riskiert das Aufenthaltsbestimmungsrecht
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Im vorliegenden Fall hatte ein Kindesvater im Rechtsstreit um das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes unsubstantiierte Angaben dazu gemacht, dass die Mutter früher in einem Bordell gearbeitet habe und an einer nicht auskurierten Borderlineerkrankung leide. Ein solches Verhalten spricht gegen das Bestehen einer ausreichenden Bindungstoleranz des Vaters. In diesem Fall ist nicht zu erwarten, dass dieser die Bereitschaft und die Fähigkeit besitzt, den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil zu unterstützen. Hat hingegen die Mutter die Kontakte zwischen Kind und Vater stets unterstützt, so ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter zuzusprechen. OLG Brandenburg, 19.7.2010 - Az: 9 WF 95/10
Schlecht beraten und stolz darauf
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....unter diesem Titel führt der Kollege Nebgen in seinem Blog zu der Frage aus, warum gerade der Mittelstand oftmals den anwaltlichen Rat scheut, wie der Teufel das Weihwasser. Zitat: "Gerade in der mittelständischen Wirtschaft scheint es in Deutschland weit verbreitet zu sein, aus Prinzip keinen Rechtsanwalt um Rat zu fragen. Man könnte denken, dass dies auf unternehmerischem Starrsinn oder Egozentrismus beruhte, muss dann aber feststellen, dass dieses zweifelhafte unternehmerische Prinzip sich anscheinend nur auf Rechtsanwälte, nicht auf andere Berater bezieht."
Knöllchen aus dem Ausland
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Deutsche müssen bald auch für Knöllchen aus EU-Ausland zahlen Knöllchen aus dem EU-Ausland werden bald auch in Deutschland eingetrieben, wenn es um mehr als 70 Euro geht. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 24.10.2010 das Gesetz zu einem entsprechenden EU-Beschluss gebilligt. Wahrscheinlich tritt es noch vor Jahresende in Kraft. Nach deutschem Recht kann jedoch nur der Fahrer für einen Verstoß belangt werden. Zudem müssen die Bescheide in einer für den Bundesbürger verständlichen Sprache verfasst sein. ADAC: Deutsche Bußgeldsätze liegen unter EU-Durchschnitt Die Bußgeldsätze in Deutschland liegen nach Angaben des ADAC unter dem EU-Durchschnitt. Vor allem in skandinavischen Ländern sind sie außerordentlich hoch. Wer etwa 20 Stundenkilometer zu schnell ist, zahlt in Deutschland bis zu 35 Euro. In den Niederlanden sind es mindestens 100 Euro, in Schweden 280 Euro oder mehr. Wer eine rote Ampel «überfährt», muss dafür in Deutschland mit 90 bis 320 Euro büßen. In Norwegen können es...