Crowdworker KÖNNEN Arbeitnehmer sein

 

Crowdworker sind oft gutqualifizierte Internetnutzer, die zur Erledigung bestimmter Kleinsttätigkeiten über Online-Plattformen ("Crowdsourcer") beauftragt werden. Auf der einen Seite gibt es also den Crowdworker und auf der anderen Seite den Crowdsourcer. Dieses Vertragsverhälnis (Crowdsourcing) kann durchaus als Arbeitsverhältnis im rechtlichen Sine (mit allen Konsequenzen für Urlaub, Arbeitszeiten, Krankenversicherung, Entgeltforzahlung im Krankheitsfalle usw usf) zu qualifizieren sein. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 9 AZR 102/20) entschieden.

Ob ein ein Crowdworker aber tatsächlich ein Arbeitnehmer - mit allen Rechten und Pflichten ist - hängt aber natürlich vom Einzelfall ab.

 

Fth | 05. Dez 2020 | Zu Recht !!

 

 


 

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