Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter
Mit E-Scooter-Fahrten sind derzeit die Gerichte häufiger beschäftigt. Dabei geht es meist um die Frage, ob nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die Fahrerlaubnis entzogen werden kann/muss.
Nach einer aktuellen Entscheidung des Ladgerichts Halle vom 16.7.20 (3 Qs 81/20), bei der der Beschuldigte nachts mit einem E-Scooter mit 1,28 ‰ im Blut gefahren ist, wurde die Fahrerlaubnis jedenfalls nicht (vorläufig) entzogen.
Dabei ging es vor allem um die Frage, ob hier der für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Kfz geltende Grenzwert einer BAK von 1,1 ‰ anzuwenden ist oder ob der Grenzwert für Fahrradfahrer von 1,6 ‰ gilt.
Fth | Zu Recht !!
Ludwigsfelde, den 2. Sep 2020
Kommentare
Kommentar veröffentlichen