Aufsichtspflicht im Kaufhaus
Eltern müssen Kleinkinder im Kaufhaus lückenlos beaufsichtigen
andernfalls haften die Eltern, wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem
das Kind sich das am kleinen Finger verletzt. Der Kaufhausbetreiber muss
nicht erwarten, dass Eltern ihre Kinder eventuell nicht lückenlos
beaufsichtigen und entsprechend über die normale
Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Vorkehrungen treffen.
AG München, 8.12.2008 - Az: 233 C 11364/08
andernfalls haften die Eltern, wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem
das Kind sich das am kleinen Finger verletzt. Der Kaufhausbetreiber muss
nicht erwarten, dass Eltern ihre Kinder eventuell nicht lückenlos
beaufsichtigen und entsprechend über die normale
Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Vorkehrungen treffen.
AG München, 8.12.2008 - Az: 233 C 11364/08
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